Das Parlament stimmte damit dem entsprechenden Antrag des Regierungsrats zu. Es stützte sich bei der höheren Ausschüttung auf das geänderte Gesetz über die Kantonalbank.
Darin wurde festgelegt, dass die AKB die Mindestanforderung des Bundes an die Gesamtkapitalquote von derzeit 12 Prozent künftig um 4 Prozentpunkte übertreffen soll. Der Zielwert für die AKB liegt damit neu bei 16 Prozent.
Die AKB erzielte im Abschluss 2015 eine Gesamtkapitalquote von 16,3 Prozent. Die durch den Regierungsrat beantragte höhere Ausschüttung hätte noch eine Quote von 16,2 Prozent zur Folge.
Höhere Ausschüttung
Das Parlament lobte über alle Parteigrenzen hinweg die AKB für das gute gelaufene Geschäftsjahr 2015. Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) sagte, die Bank gehöre den Aargauerinnen und Aargauern. Daher sollten diese auch vom Erfolg der Bank profitieren. Die Ausschüttung von 91 Millionen Franken sei angemessen.
Man habe nicht die Absicht, auf Konfrontationskurs zur Regierung und zum Parlament zu gehen, sagte AKB-Bankratspräsident Dieter Egloff im Grossen Rat.
Neben den 91 Millionen Franken überweist die AKB dem Staat als Eigentümer zusätzlich 10,3 Millionen Franken für die Abgeltung der Staatsgarantie und 3,3 Millionen für die Verzinsung des Dotationskapitals. Damit sollen insgesamt 104,6 Millionen in die Aargauer Staatskasse fliessen.