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Aargau Solothurn Absichtlich Jogger angefahren: Autolenker soll ins Gefängnis

Ein 28-jähriger Autofahrer soll 5,5 Jahre ins Gefängnis, weil in Hallwil er absichtlich einen Jogger angefahren und schwer verletzt hat. Laut dem Bezirksgericht Lenzburg handelte es sich dabei um mehrfache versuchte, vorsätzliche Tötung. Die Verteidigung forderte eine mildere Strafe.

Zugleich wurde der Mann wegen sodomistischen Bildern auf seinem Handy zu einer bedingen Geldstrafe von 7200 Franken und einer Busse von 1400 Franken verurteilt.

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In Hallwil Jogger angefahren: Das Urteil gegen den Unfallfahrer (2.6.2016)
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Auch sonst wird es für den Mann richtig teuer. Er muss unter anderem Verfahrenskosten in Höhe von rund 40'000 Franken, die Kosten für den Verteidiger des Klägers in Höhe von 12'000 Franken sowie Genugtuungs- und Schadenersatzkosten in Höhe von rund 20'000 Franken berappen.

Gericht folgt Anklage

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Mann bewusst auf den Jogger links von ihm auf dem Feld zugefahren sei. Mit dieser Begründung und mit dem Urteil folgte das Gericht grösstenteils der Staatsanwaltschaft.

Die Anträge waren meilenweit auseinander gelegen. Die Staatsanwaltschaft hatte 7,5 Jahre wegen versuchter, vorsätzlicher Tötung oder im Eventualfall 5 Jahre wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens und fahrlässiger schwerer Körperverletzung gefordert.

Der Verteidiger plädierte auf fahrlässige Körperverletzung. Er erachtete eine Busse in Höhe von 180 Tagessätzen à 150 Franken als genügend. Es habe sich um einen simplen Verkehrsunfall gehandelt sagte er. Staatsanwaltschaft und Presse hätten aus dem Autofahrer ein Monster gemacht.

Ist der Autofahrer nur ausgewichen?

Ein silbernes Auto mit stark eingedrückter Frotscheibe.
Legende: Das Auto des Unfallfahrers, nachdem er den Jogger angefahren hatte. ZVG/Kantonspolizei Aargau

Der Vorfall hatte sich am 16. August 2013 in Hallwil (AG) abgespielt. Zwei Jogger hatten sich echauffiert, weil sie auf einem Weg in der Nähe des Sportplatzes von einem Auto gekreuzt wurden. Dieses wurde von einem Helfer gefahren, der beim Aufbau der Infrastruktur für ein Grümpelturnier beschäftigt war.

Auch der Autofahrer nervte sich über die Jogger. Er beschloss, ihnen im Auto zu folgen und sie zu erschrecken. Auf einem Feldweg unweit des Sportplatzes holte er sie ein und fuhr mit rund 50 km/h auf sie los. Was danach geschah war bei der Verhandlung am Donnerstag umstritten.

Der Autofahrer behauptete, er sei im letzten Moment nach links auf das Feld ausgewichen, weil die Jogger keine Anstalten machten, den Weg freizugeben. Die Jogger sagten, dass sie angesichts der nahenden Gefahr nach links und rechts auf das Feld gesprungen seien.

Das Auto erfasste den links neben den Weg springenden Jogger und verletzte ihn schwer. Vor dem Aufprall sei er instinktiv in die Höhe gesprungen, um nicht voll erfasst zu werden, sagte das Opfer vor Gericht.

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