Das Bundesgericht bestätigt in seinem am Montag publizierten Urteil somit den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau. Das Bezirksgericht Bremgarten hatte den zur Tatzeit 23-jährigen Mann noch wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Obergericht verschärfte den Schuldspruch später, wogegen der Verurteilte mit einer Beschwerde ans Bundesgericht gelangte.
Das Bundesgericht hält nun fest, die Gesamtumstände liessen nicht darauf schliessen, dass sich der Ehemann zum Tatzeitpunkt in einer entschuldbaren, heftigen Gemütsbewegung befunden habe. Somit sei eine mildere Verurteilung wegen Totschlags nicht zulässig.
Die Vorgeschichte des Falles
Anfang 2014 waren die Eheleute erst seit gut einem halben Jahr verheiratet. Der Mann war im Rahmen des Familiennachzugs Ende Dezember zu seiner Frau in die Schweiz eingereist. Schon bald gab es Spannungen.
Zum Streit kam es vor der Wohnung der Eltern der Ehefrau, wo sich diese zu jener Zeit aufhielt. Der Mann suchte sie auf, um sich einen Abholschein der Post übersetzen zu lassen. Als er sie fragte, wann er sie abholen könne, habe sie ihm mitgeteilt, dass sie sich melden würde.
Die Situation eskalierte und der Ehemann begann mit dem mitgenommenen Küchenmesser auf die Frau einzustechen. Sie musste hospitalisiert werden.