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Knabe studiert Spirituosenangebot in Supermarkt.
Legende: Für das Blaue Kreuz sind die Alkohol-Testkäufe unverzichtbar. Keystone (Symbolbild)

Aargau Solothurn Alkohol für Kinder: Testkäufe sensibilisieren Verkaufspersonal

Das Blaue Kreuz Aargau/Luzern hat im letzten Jahr insgesamt 171 Alkohol-Testkäufe im Aargau durchgeführt. Jede dritte Verkaufsstelle fiel durch. Allerdings: Das Blaue Kreuz zeigt sich zufrieden mit der präventiven Wirkung der Aktion. Zahlen aus dem Fricktal illustrieren den Erfolg.

171 Mal sind im vergangenen Jahr Kinder im Auftrag des Blauen Kreuzes ausgerückt: Sie haben in Restaurants, Dorfläden, Kiosken und an öffentlichen Veranstaltungen Alkohol gekauft. An 53 Orten haben sie diesen problemlos erhalten, wie im Jahresbericht des Blauen Kreuzes Aargau/Luzern nachzulesen ist. Ein Drittel aller Verkaufsstellen gibt also Alkohol an Minderjährige ab.

Am schlechtesten abgeschnitten haben laut Jahresbericht die Kiosk-Geschäfte. Bei sechs Testkäufen haben fast 70 Prozent der Jugendlichen in solchen Geschäften Alkohol erhalten. Die Quote in Restaurants, Dorfläden und an öffentlichen Veranstaltungen liegt viel tiefer.

Fokus Tankstellen

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Das Blaue Kreuz führt Testkäufe auch im Auftrag der Schweizerischen Erdölvereinigung und der Tankstellenbetreiberin ROC Schweiz GmbH durch. Es testet Tankstellen-Shops in den Kantonen Aargau, Luzern, Obwalden und Nidwalden. Auch diese Tests zeigten Wirkung: Die Fehlerquote liege bei Tankstellen-Shops inzwischen besonders tief, unter 10 Prozent.

«Fehlerquote» sinkt nach Testkäufen

Die Organisation führt solche Testkäufe seit mehreren Jahren durch, im Auftrag einzelner Gemeinden und Regionalpolizei-Korps. Dabei zeigt sich laut Jahresbericht, dass die Testkäufe etwas nützen: In Regionen mit regelmässigen Testkäufen sinke die «Fehlerquote».

In Regionen, wo bisher keine Testkäufe stattgefunden haben, sei sie hingegen viel höher. Dieser Zusammenhang lässt sich im Aargauer Fricktal anhand aktueller Zahlen belegen, wie die zuständigen Behörden auf Anfrage von Radio SRF bestätigen.

Konkretes Beispiel Fricktal

Im Gebiet der Regionalpolizei Oberes Fricktal (Frick und Umgebung) wurden im letzten Herbst zum ersten Mal flächendeckend Testkäufe durchgeführt. Die «Fehlerquote» lag bei über 50 Prozent: Mehr als jedes zweite Geschäft hat den Minderjährigen also Alkohol verkauft.

Viel besser fallen die Zahlen in der Region Unteres Fricktal (Rheinfelden und Umgebung) aus. Dort führt die Regionalpolizei seit zwei Jahren wieder regelmässig Kontrollen durch, nachdem sie diese einige Zeit unterbrochen hatte. «Von 81 getesteten Betrieben haben 22 Alkohol verkauft. Das ist eine unterdurchschnittliche Quote von 27 Prozent», hält der zuständige Stadtrat Walter Jucker (SVP) fest.

Von Testkauf zu Testkauf sinkt die Quote.
Autor: Walter Jucker Stadtrat Rheinfelden

Jucker bestätigt die These aus dem Jahresbericht des Blauen Kreuzes. «Von Testkauf zu Testkauf fallen die Quoten tiefer aus.» Zudem habe man in Rheinfelden den Eindruck, dass es im letzten Sommer auch weniger Alkoholexzesse unter Jugendlichen gegeben habe. «Auf den Patrouillen der Jugendpolizei war es an den sogenannten Hotspots ruhiger», so Jucker. Allerdings könnten dabei auch andere Faktoren eine Rolle gespielt haben, zum Beispiel das Wetter.

Jucker ist sich bewusst, dass die Testkäufe allein den Alkoholkonsum von Minderjährigen nicht verhindern können. «Wir steigern die Sensibilität beim Verkaufspersonal und erhöhen so die Hürden für die Minderjährigen», erklärt Jucker. Einige Kinder könne man so sicher vom Alkoholkonsum abhalten. Andere suchten sich halt ältere Kollegen, die den Einkauf für sie erledigen.

Testkäufe dienen nur der Prävention

Den Verkäufern drohen übrigens ziemlich hohe Strafen, wenn sie Alkohol an Minderjährige abgeben: Laut Strafgesetzbuch gibt es bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe für die Abgabe von Alkohol «in gesundheitsgefährdenden Mengen».

Allerdings: Nach Testkäufen sind keine Anzeigen möglich. Das Bundesgericht hatte entschieden, dass Verkäufer in diesem Fall geschützt sind, weil diese Testkäufe als verdeckte Ermittlungen gelten. Mit einer Bestrafung müssen getestete Verkäufer also nicht rechnen. Die Sensibilisierung scheint trotzdem zu funktionieren.

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