15 Rappen pro Couvert Aufpreis sind seit April 2016 fällig, wenn eine Gemeinde Wahl- oder Abstimmungscouverts verwendet, welche nicht den Vorgaben der Post entsprechen. Viele Kantone haben deshalb auf ein Couvert umgestellt, welche die Vorgaben der Post erfüllen.
Im Kanton Solothurn vollziehen mehrere Gemeinden diesen Wechsel auf die Abstimmungen vom 5. Juni. Sie verwendeten bisher ein Couvert, das mehrere Jahre im Einsatz war: Ein Couvert mit einem aufgeklebten Aussenfach für den Stimmrechtsausweis. Dieses wird vom Kanton nun nicht mehr produziert. Die Solothurner Staatskanzlei bietet eine überarbeitete Version an, welche von der Post akzeptiert wird.
Zuerst Vorräte aufbrauchen
In wie vielen Gemeinden weiterhin das alte, von der Post nicht gern gesehene Couvert im Einsatz ist, das sei ihr nicht bekannt, sagt Staatsschreiber-Stellvertreterin Pascale von Roll. Einige Gemeinden hätten beim letztmöglichen Termin noch alte Abstimmungscouverts bestellt. Diese würden wohl auch weiterhin eingesetzt.
Die korrekte Verwendung des neuen Wahlcouverts
In der Gemeinde Däniken zum Beispiel werden auch am 5. Juni die alten Couverts verwendet. Man wolle vor dem Wechsel zuerst den Jahresvorrat aufbrauchen, erklärt Gemeindeschreiberin Andrea Widmer. Weil die Gemeinde die Abstimmungsunterlagen frühzeitig verschicke, komme ihr die Post beim Versandtarif entgegen. Dies gleiche den Zuschlag von 15 Rappen aus.
Zudem seien die Stimmbürger die bisherigen Couverts gewohnt, so Widmer. Bei einer Umstellung befürchtet sie mehr ungültige Stimmen. Ab 2017 kommt aber auch in Däniken das neue Wahl- und Abstimmungscouvert zum Einsatz. Die Gemeinde will deshalb die Bevölkerung vor dem Wechsel informieren, wie das neue Couvert verwendet wird.
Einige Solothurner Gemeinden setzten auch Boten ein, welche die Abstimmungsunterlagen zustellten. Sie müssen der Post somit keinen Aufpreis bezahlen, wenn noch alte Couverts im Einsatz sind. Stimmbürger, welche brieflich abstimmen sind von den Vorgaben der Post auch nicht betroffen. Sie müssen keinen Zuschlag entrichten, wenn sie ihr Couvert mit den ausgefüllten Unterlagen an die Gemeinde zurück senden.