Das Kantonsparlament hatte vergangene Woche bei der Revision des Ruhetagsgesetzes beschlossen, dass der eidgenössische Bettag, also der dritte Sonntag im September, künftig ein gewöhnlicher Feiertag ist.
Derzeit gilt der eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag als hoher Feiertag. So muss etwa die Herbstmesse Solothurn (HESO) in der Kantonshauptstadt jeweils am Bettag ihre Tore schliessen. Auch Sportanlässe sind nicht erlaubt.
Die Gegner der Revision wollen an der geltenden Regelung festhalten und das Ruhetagsgesetz in einer Volksabstimmung zu Fall bringen. Ein Komitee aus Politiker der CVP und EVP sowie der Gewerkschaftsbund Kanton Solothurn teilte am Dienstag mit, man ergreife das Referendum.
«Historisch verankerter Feiertag»
Das Komitee kann auf die Unterstützung der Solothurnischen interkonfessionellen Konferenz (SIKO) zählen, der Vereinigung der drei Landeskirchen.
Der Bettag müsse wie der Karfreitag, die Ostern und Pfingsten sowie der Weihnachtstag besonders geschützt werden, hält das Komitee fest. Der Bettag sei ein «wichtiger, historisch verankerter, überkonfessioneller Feiertag». Dieser habe auch heute seine Berechtigung.
Zweidrittel-Mehrheit im Parlament
Das Parlament hiess das Ruhetagsgesetz in der Schlussabstimmung mit einer Zweidrittel-Mehrheit gut. Daher wird das Gesetz dem Volk nicht obligatorisch zum Entscheid vorgelegt. Mehrere CVP-Politiker hatten offenbar den falschen Knopf gedrückt.
Das Parlament wollte von einer Wiederholung der Schlussabstimmung aber nichts wissen. Das Thema Bettag beschäftigt die solothurnischen Gemüter seit langem. Im April 2005 lehnte das Volk in einer Abstimmung die Zurückstufung des Bettages zum gewöhnlichen Feiertag mit einer Nein-Mehrheit von 70 Prozent ab.
Nach einem Tagsatzungsbeschluss der Eidgenossenschaft vom 1. August 1832 wird jedes Jahr am dritten Sonntag im September landesweit der Eidgenössische Dank-, Buss und Bettag gefeiert.