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Aargau Solothurn «Andere Institutionen waren nicht bereit, den Mann aufzunehmen»

Der Mörder, der zuletzt aus der psychiatrischen Klinik Königsfelden geflohen ist, konnte nur dort hin: Andere Institutionen wollten ihn nicht, wie der Kanton Aargau dem Regionaljournal bestätigt. Wie weiter mit Personen, die als Jugendliche einen Mord begangen und die Jugendstrafe verbüsst haben?

Noch immer ist der 22-jährige verurteilte Mörder eines 17-jährigen Mädchens auf der Flucht . In der Klinik Königsfelden in Windisch war der Mann zur Therapie in der geschlossenen forensischen Abteilung untergebracht.

Das sei das einzig Richtige gewesen, sagt Hans Peter Fricker, Generalsekretär des Aargauer Departements Volkswirtschaft und Inneres, auf Anfrage des Regionaljournals Aargau Solothurn.

Niemand sonst wollte ihn

Dem zuständigen Familiengericht sei Königsfelden mit seiner forenischen Abteilung als einzige Möglichkeit zur Verfügung gestanden. Im letzten Sommer habe sich gezeigt, dass nur das in Frage komme, um den Mann den rechtlichen Anforderungen entsprechend unterzubringen, erklärt Fricker. Und: Niemand sonst wollte den Mann bei sich haben.

Die anderen Institutionen waren nicht bereit, den Mann aufzunehmen.
Autor: Hans Peter Fricker Generalsekretär Departement Volkswirtschaft und Inneres

Allerdings seien Institutionen im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung nicht dazu verpflichtet, in einem solchen Fall den Mann aufzunehmen. Das erklärt Nicole Payllier, Sprecherin der Aargauer Gerichte, in einem Interview mit dem «Blick». Die Alternative zu Königsfelden wäre übrigens die Freilassung des Täters gewesen, fügt Hans Peter Fricker an. Und: Es gebe keine Spezialplätze für solche Sonderfälle.

Beim Erreichen des 22. Altersjahr – ab dem 1. Juli 2016 gilt neu das 25. Altersjahr – müssen junge Straftäter freigelassen werden. Wenn dies wie im aktuellen Fall für die Öffentlichkeit zu gefährlich wäre, existiert die Möglichkeit der «fürsorgerischen Unterbringung». Verurteilte Täter, welche an einer psychischen Störung leiden, werden dabei mit einer Psychotherapie behandelt. Dies geschieht in einer geschlossenen Einrichtung. Diese Massnahme ist nicht Teil der vom Gericht ausgesprochenen Strafe, sondern eine zivilrechtliche Massnahme.

Bessere Lösung für Sonderfälle gefordert

Laut Fricker besteht grundsätzlich ein Mangel an Plätzen in psychiatrischen Einrichtungen. Sonderfälle mit fürsorgerischer Unterbringungen bei hohem Sicherheitsstandard seien aber nochmals eine andere Kategorie. Für diese brauche es bessere Lösungen.

Dies zeige auch der Fall eines jungen Mannes, der in Aarau als Minderjähriger eine Prostituierte umgebracht hat. Der Mann sitzt in der Strafanstalt Lenzburg ein und wird dort wegen einer psychischen Erkrankung behandelt. Auf längere Dauer sei dies aber auch keine Lösung, so Hans Peter Fricker.

Der Kanton Aargau unterstütze deshalb eine Motion aus dem Ständerat, welche das Gesetz anpassen will. Diese verlangt, dass die vom Gericht verhängten jugendstrafrechtlichen Massnahmen weitergeführt werden können, wenn die verurteilte Person die Altersgrenze erreicht. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Motion anzunehmen. Um die Öffentlichkeit vor jungen Straftätern zu schützen, müsste damit nicht mehr der «Umweg» über die fürsorgerische Unterbringung gemacht werden.

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