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Wildschwein
Legende: Ein Bauer ist in Böttstein ausgerastet und hat drei junge Wildschweine getötet und das Muttertier schwer verletzt. Keystone (Symbolbild)

Aargau Solothurn Anklage: Aargauer Bauer hat Wildschweine absichtlich getötet

Ein 55-jähriger Aargauer Bauer hat gestanden, in Böttstein im Oktober absichtlich vier Wildschweine mit einem Geländefahrzeug überfahren zu haben. Die Staatsanwaltschaft klagt den Schweizer wegen mehrfacher Tierquälerei an. Der Bauer spricht von einem Blackout.

Die Fakten

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  • Am 8. Oktober 2015 wurden vier Wildschweine tot bzw. verletzt auf einem Feld in Böttstein gefunden
  • Ein 55-jähriger Aargauer Bauer hat gestanden, die Tiere angefahren zu haben
  • Er habe einen Blackout gehabt, wegen der Schäden, die durch Wildschweine auf den Feldern entstehen
  • Die Aargauer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen mehrfacher Tierquälerei.

Die Geschichte sorgte in mehreren Medien für Schlagzeilen. Von «Massaker» war zu lesen, «Tierquälerei», etc. Am 8. Oktober wurden auf einem Feld drei tote Jungtiere gefunden, eine Bache musste durch einen Jagdaufseher von ihrem Leiden erlöst werden.

Nun hat ein 55-jähriger Bauer zugegeben, dass er die Tiere mit seinem Auto überfahren hat, absichtlich. Das teilt die Aargauer Staatsanwaltschaft mit. Während sich die meisten Tiere wohl retten konnten, verletzte der Bauer mit seinem Fahrzeug drei Frischlinge so schwer, dass sie auf der Stelle starben.

Nach Angaben der Aargauer Staatsanwaltschaft vom Mittwoch erlitt das Muttertier ein gebrochenes Rückgrat und blieb die ganze Nacht verletzt auf dem Feld liegen. Die Bache konnte erst am folgenden Morgen eben durch einen gezielten Schuss von ihren Verletzungen erlöst werden.

«Blackout» wegen Wildschwein-Schäden

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass eine unbekannte Anzahl weiterer Wildschweine ebenfalls angefahren und verletzt wurde.

Teuere Wildschweinschäden

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Im Jahr 2014 wurden im Aargau insgesamt 834 Wildschweine von den Jägern geschossen. Die Schadenssumme beträgt rund eine Viertelmillion Franken. (Quelle: Aargauer Jagdstatistik 2014).

Die geforderte Strafe wegen mehrfacher Tierquälerei wird erst am Prozess vor dem Bezirksgericht Zurzach bekanntgegeben. Die Justizbehörden hatten den Wildschweinquäler bereits in der Woche nach der Tat ermittelt. Im Verlauf der Strafuntersuchung gestand er.

Der Bauer gab laut Staatsanwaltschaft an, der Anblick der rund zwanzig Wildsauen auf seinem Feld habe ihn so wütend gemacht, dass er einen «Blackout» erlitten habe. Wildschweine hatten bereits früher auf seinen Feldern Schäden angerichtet. Die Schäden kommen die Bauern oft teuer zu stehen.

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