Der Regierungsrat gab am Freitag bekannt, dass er verschiedene Massnahmen im Asyl- und Flüchtlingsbereich beschlossen habe. Es geht um Freiwilligenarbeit, Integration, Kommunikation und Bildung. Dies geschah auf Vorschlag «Task Force Flüchtlingswesen», die mit Kantons- und Gemeindevertretern besetzt ist.
Nicht alles ist im Moment umsetzbar
Eine Hauptstossrichtung der von der Task Force erarbeiteten Vorschläge betrifft die Unterstützung der Gemeinden bei ihren Integrationsbemühungen. Der Regierungsrat stellt Mittel zur Verfügung und unterstützt entsprechende Projekte in den Bereichen Freiwilligenarbeit und Integrationsaktivität. Diese werden mit rund 3,9 Millionen Franken verteilt auf die Jahre 2017 bis 2019 finanziert. Das Geld nimmt die Regierung aus dem Swisslos-Fonds.
Das Bildungsdepartement soll weiter die Angebote für schulpflichtige Flüchtlinge den neuen Zuweisungszahlen anpassen. Zusätzliche Einschulungsvorbereitungskurse seien nötig.
Andere Ideen der Task Force Flüchtlingswesen können gemäss der Regierung aktuell nicht finanziert werden. Dabei geht es um Betreuungs- und Beschäftigungsprogramme beispielsweise im Bereich Arbeitsmarketing. Es werde nun geprüft, «wie weit Angebote und Möglichkeiten innerhalb des bestehenden Aufgaben- und FInanzplans genutzt werden könnten». Die Regierung nennt als Beispiel der Einsatz von Asylsuchenden bei der Neophytenbekämpfung.
Kanton Aargau will mehr Geld vom Bund
Der Kanton Aargau will zudem beim Bund eine Erhöhung der finanziellen Beiträge an die Kantone fordern. Zudem verlangt die Regierung die rasche Bereitstellung von Asylplätzen in Bundeszentren für Personen mit offensichtlich unbegründeten Gesuchen.
Sie verweist auf die Staatsrechnung 2015. Dort sei das Globalbudget für den Aufgabenbereich «Betreuung von Asylsuchenden» im vergangenen Jahr um 4,3 Millionen Franken überschritten worden. Dies ist laut Regierung auf die stark gestiegene Anzahl von Zuweisungen zurückzuführen, insbesondere aber auch auf die sehr hohen Betreuungskosten für unbegleitete minderjährige Asylsuchende.
Der Regierungsrat verlangt deshalb vom Bund, die Beiträge an die Kantone den veränderten Rahmenbedingungen entsprechend zu erhöhen. Der Aargau steht mit dieser Halung nicht allein: Auch die Konferenz der Kantone, die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sowie die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren stellen entsprechende Forderungen.