Der Kanton Aargau betreibt derzeit 53 Asyl-Unterkünfte mit Platz für rund 1310 Personen. Momentan sind sie aber zu rund 15 Prozent überbelegt. Die Suche nach weiteren Unterkünften gestaltet sich allerdings seit Monaten äusserst schwierig.
Die Aargauer Regierung will nun die Gemeinden stärker in die Pflicht nehmen. Sie will, dass die Gemeinden tatsächlich Asylbewerber aufnehmen. Heute können sie sich von dieser Pflicht freikaufen. Diese Ersatzabgabe will die Regierung streichen.
Gemeinden werden entlastet...
Im Gegenzug sollen die Gemeinden für weniger Asylbewerber zuständig sein als heute. Neu soll der Kanton für ausreisepflichtige Asylsuchende verantwortlich sein, die Gemeinden hingegen für vorläufig Aufgenommene. Damit wären die Gemeinden für knapp 600 Personen zuständig und würden gegenüber heute entlastet, schreibt die Regierung.
Um zusätzliche Plätze für Asylbewerber zu schaffen, will die Regierung vermehrt auf kantonale Grossunterkünfte mit mehr als 100 Plätzen setzen. Dazu hat sie vom Parlament den Auftrag erhalten. Diese Zentren sollen gemäss Regierung regional ausgewogen verteilt werden.
...aber auch entmachtet
Die Standorte für die Grossunterkünfte soll das Kantonsparlament über die kantonale Nutzungsplanung festlegen. Mit diesem Vorgehen hätte ein Gemeinderat nur noch geringe juristische Möglichkeiten, eine Unterkunft zu verhindern.
Beim Kanton wehrt man sich gegen den Vorwurf, damit würde die Demokratie ausgehebelt. Cornelia Breitschmid, Leiterin des kantonalen Sozialdienstes: «Auch wenn der Grosse Rat über den Nutzungsplan Standorte bestimmen würde, gäbe es immer noch die Baubewilligungsverfahren, in denen sich die Gemeinden einbringen könnten».
Kritik zeichnet sich ab
Dass die Kompetenzen der Gemeinden ausgehebelt würden, wurde bereits vor Kurzem kritisiert, als die Regierung eine Revision des Baugesetzes vorschlug, um Grossunterkünfte zu ermöglichen.
Ähnlich kritisch dürften die Rückmeldungen zu den jetzt vorgeschlagenen Änderungen im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz ausfallen. Gemeinden, Parteien und Verbände können bis zum 5. Juli dazu Stellung nehmen.