Der Kanton will für 3 Jahre ein Asylzentrum in der Fridau haben. Die Gemeinde Egerkingen will später einmal einen Betrieb der Gastronomie oder Hotellerie. Das beisse sich überhaupt nicht, ist Marcel Chatelain vom Amt für soziale Sicherheit überzeugt.
«Wir beide wollen in diesem Gebäude Menschen unterbringen», erklärt er. Wenn Egerkingen nun aus der Ex-Klinik eine Planungszone machen wolle, ändere das nichts. Zudem könne solch eine Planungszone nicht verhindern, dass ein Gebäude für eine gewisse Zeit anderweitig genutzt werde.
Der Kanton hat sich zuvor noch überlegt, ob er Beschwerde gegen den Planungszonen-Entscheid machen wolle. Man sei sich aktuell nicht sicher, ob dies überhaupt nötig sei, erklärt nun Marcel Chatelain. Auch der Vergleich mit dem «Gerlafingerhof» in Gerlafingen sei nicht angebracht.
Auch dieses Gebäude stand als Asylzentrum zur Diskussion, und auch daraus machte die Gemeinde eine Planungszone. Daraufhin zog sich der Kanton zurück. Im Fall Egerkingen aber gehört das Gebäude dem Kanton, und der habe durchaus ein Wort mitzureden, so Chatelain.
Der Kanton geht nun seinen Weg unbeirrt weiter und reicht die Bau- und Umnutzungsgesuche ein. Eine Folge hat jedoch die Planungszone jetzt schon: Die Fridau kann nicht wie geplant im April oder Mai als Asylzentrum geöffnet werde. Der Amtschef hofft, dass es aber noch vor den Sommerferien soweit sein wird.