Die Mahnwache darf neu nur noch aus sechs Personen bestehen. Es dürfen höchstens zwei Stopp-Atom-Fahnen mitgeführt werden. Transparente und andere Plakate sind verboten, ebenso Velos, Veloanhänger oder Tische in diesem Bereich.
Dies geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Entscheid des Stadtrates Brugg hervor. Die Mahnwachen dürfen nur zwischen Montag und Donnerstag jeweils von 17 bis 18 Uhr durchgeführt werden. Die Atomgegner müssen zudem gewisse Abstände zum Ein- und Ausgang des Gebäudes und zur Strasse davor einhalten.
Regeln für die Benützung von öffentlichem Grund
Der Brugger Stadtrat habe kein Gesuch für eine Mahnwache bewilligt, sondern lediglich festgestellt, unter welchen Bedingungen keine Bewilligung notwendig sei und somit auch kein Gesuch eingereicht werden müsse, präzisierte die Stadtregierung in einer Mitteilung vom Dienstag ihren Entscheid.
Falls diese Auflagen nicht eingehalten werden, werde der Stadtrat auf der Einreichung eines Gesuches für die Benützung von öffentlichem Grund zu Sonderzwecken beharren, heisst es im Entscheid weiter. Die Brugger Stadtregierung beauftragte die Regionalpolizei, die Einhaltung der Auflagen zu kontrollieren.
Organisatoren der Mahnwachen erfreut
Heini Glauser, Mitinitiant der Mahnwachen, ist erfeut über den Entscheid des Brugger Stadtrats. «Ich bin erfreut darüber, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit vom Stadtrat höher gewertet wurden, als Partikularinteressen», sagte er gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn.
Die Organisatoren akzeptierten die Bedingungen des Stadtrats, sagte Glauser weiter. Am schwierigsten einzuhalten sei sicher die Begrenzung auf sechs Personen, da die Mahnwache bloss lose organisiert sei. «Wir müssen noch lösen, was ist, wenn an einem Abend plötzlich mehr als sechs Personen vor dem Ensi auftachen.»
Gebäudebesitzerin hat Entscheid zur Kenntnis geknommen
Der Entscheid der Brugger Stadtregierung kann innerhalb von 30 Tagen weitergezogen werden. Nächste Instanz ist die Aargauer Kantonsregierung. Ob die Eigentümerin des Gebäudes, Brugg Immobilien AG, davon Gebrauch macht, steht noch nicht fest. Man nehme den Entscheid des Stadtrats Brugg zur Kenntnis und prüfe ihn, ehe man einen entsprechenden Entscheid fälle, sagte Geschäftsführer Rolf Henggeler auf Anfrage des Regionaljournals Aargau Solothurn.
Ebenfalls noch offen ist der Streit um das richterliche Verbot vor dem Ensi. Die Brugg Immobilien AG hatte ein solches Verbot angestrengt und liess eine Verbotstafel aufhängen. Gegen das richterliche Verbot von Ansammlungen wurden rund 800 Einsprachen eingereicht. Gemäss Zivilprozessordnung gilt das richterliche Verbot nicht für Personen, die Einsprache gegen das Verbot erhoben. Aus diesem Grund darf im Moment weiter demonstriert werden.
Fukushima war der Auslöser
Seit der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima im Jahr 2011 halten mehrere Personen jeweils von Montag bis Donnerstag eine einstündige Mahnwache vor dem Ensi ab. Sie wollen das Ensi nach eigenen Angaben daran erinnern, dass es die Menschen vor der Atomkraft schützen solle und nicht umgekehrt.