Die AKW-Betreiber müssen mehr Geld in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds einzahlen. Das haben die Fonds-Kommissionen an ihrer Sitzung vom Dienstag entschieden. Die Gesamtkosten für Ausserbetriebnahme und Stilllegung der Atomanlagen sind rund 10 Prozent höher als bisher angenommen.
Stilllegung von AKW teurer
Die Kosten für die Stilllegung der schweizerischenAtomkraftwerke, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen nach neuen Schätzungen rund 20,6 Milliarden Franken. Sie sind damit teuerungsbereinigt insgesamt 10 Prozent höher als die bisherigen Kostenschätzungen aus dem Jahr 2006.
Informationen des Bundesamtes für Energie (BFE)
Die Kommissionen für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds haben die Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2012-2016 entsprechend erhöht und das Bundesamt für Energie hat diese Tarife nun bestätigt.
Höhrere Kosten für Betreiber
Die Mehrkosten für Stilllegung und Entsorgung müssen von den AKW-Betreibern getragen werden. Damit dies sichergestellt werden kann, müssen die Betreiber darum rund 10 Prozent mehr in die entsprechenden Fonds einzahlen als bisher.
Das AKW Beznau muss neu von 2012-2016 jährlich 34 Millionen Franken in den Entsorgungs- und 18,8 Millionen in den Stilllegungsfonds einzahlen. Das AKW Leibstadt 38,8 Mio. bzw. 13,3 Mio. Franken. Gösgen 27,3 Mio. bzw. 9,6 Mio. Franken.
Auch das Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen (ZWILAG) muss höhere Beiträge für die Stilllegung bezahlen, neu 2,2 Millionen Franken pro Jahr.