Zum Inhalt springen
Das Portrait von Heinz Müller im Vordergrund, im Hintergrund ein Tisch mit Papieren und einem Taschenrechner (Bildmontage)
Legende: Heinz Müller machte die Bilanz seiner Firma «inhaltlich unwahr», urteilt das Bundesgericht. Müller bleibt verurteilt. Keystone/Montage SRF

Aargau Solothurn Auch das Bundesgericht wäscht Heinz Müllers Weste nicht ganz rein

Der frühere Präsident der Solothurner SVP muss mit dem Urteil wegen Steuerbetrugs leben. Das Bundesgericht stützt das Urteil des Obergerichts: Heinz Müller hat in der Erfolgsrechnung der Elpex AG inhaltlich unwahre Angaben gemacht und private Kosten als Geschäftsaufwand verbucht.

Schlussstrich in der Steueraffäre rund um Heinz Müller: Mit dem Bundesgericht hat die letzte Instanz ihr Urteil gesprochen und den Fall endgültig beendet. Heinz Müller wird wegen Steuerbetrugs verurteilt, und zwar zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 330 Franken. So, wie es das Obergericht bereits im November 2012 entschieden hatte. Hinzu kommen nun noch Gerichtskosten von 4000 Franken.

Heinz Müller machte inhaltlich unwahre Angaben

Dem früheren Präsidenten der SVP Kanton Solothurn wurde ein privater Wohnungstausch zum Verhängnis. Die Kosten für diesen Tausch hatte er 2005 fälschlicherweise als Geschäftsaufwand verbucht, und zwar in seiner Firma Elpex AG. Dies führte zu einem tieferen Gewinn der Elpex AG und damit laut den Richtern zu einer «inhaltlich unwahren Erfolgsrechnung».

Nach dem Obergericht sieht das nun auch das Bundesgericht so. Heinz Müller wies vergeblich darauf hin, dass ihm die Elpex AG noch etwas geschuldet hatte. Im Jahre 1989 übernahm Müller die Grenchner Firma und gewährte ihr ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 63‘000 Franken. Aus diesem Grund habe er «das Gefühl gehabt, wegen seiner früheren finanziellen Engagements noch etwas von der Elpex zugute zu haben.»

Bundesgericht ging nicht auf die Frage des Darlehens ein

Laut Bundesgericht habe Müller vor Amtsgericht davon aber noch nichts erzählt. Erst in zweiter Instanz, vor dem Obergericht, habe der Angeklagte das Darlehen ins Spiel gebracht. Deshalb habe das Obergericht keine Abklärungen zum Darlehen gemacht und schliesslich richtig entschieden.

Das Bundesgericht bezeichnet deshalb den Schuldspruch wegen Steuerbetrugs als rechtskonform und weist die Beschwerde von Heinz Müller ab. Dieser hatte zuvor bereits das Urteil des Amtsgerichtes an das Obergericht weitergezogen und dort zumindest teilweise Recht bekommen.

Das Obergericht sprach ihn frei betreffend Steuerbetrug und Urkundenfälschung in den Jahren 2006 und 2007. Übrig blieb die Verurteilung wegen Steuerbetrug im Jahre 2005 betreffend Tauschkosten. Und diese Verurteilung bleibt nun also bestehen: Das Bundesgericht schliesst den «Fall Heinz Müller» mit seinem Urteil ab.

Meistgelesene Artikel