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Autobahn
Legende: Das Auto eines deutschen Rasers ist im Kanton Aargau beschlagnahmt worden. Der Fall sorgt in Deutschland für Aufregung. Keystone (Symbolbild)

Aargau Solothurn Aufregung in Deutschland um beschlagnahmtes Auto im Aargau

In der Schweiz war es nur eine kurze Meldung, in Deutschland sorgt der Fall jetzt für Aufregung in den Medien: Das Auto eines deutschen Rasers ist am Sonntag im Kanton Aargau beschlagnahmt worden. Dem 59-Jährigen droht eine Freiheitsstrafe.

«Auto weg, Strafverfahren, vielleicht sogar Gefängnis»: So bringt das Nachrichtenportal «Spiegel Online» die Sache auf den Punkt und klärt die Autofahrernation Deutschland über die «harten Strafen gegen Raser in der Schweiz» auf. Flugs machte das Portal eine Online-Leserumfrage («Vote»), an der sich bis am Dienstag über 160'000 Personen beteiligten.

Das Ergebnis fällt klar aus: 60 Prozent sind dafür, dass Rasern auch in Deutschland das Auto weggenommen und vom Staat verkauft wird. Knapp 21 Prozent sind für höhere Geldbussen. Und 17 Prozent finden, es gehe auf keinen Fall, das Auto wegzunehmen.

«Keine Gnade für Strassenrowdys»

Vor einer «Raserfalle Schweiz» warnt die Nachrichtenagentur dpa: «Für Strassenrowdys kennen Eidgenossen keine Gnade.» Die Schweizer Autobahnen seien «prima in Schuss» und würden daher so manchen Deutschen zum Rasen verleiten.

Was ist geschehen? Der 59-jährige Deutsche war am Sonntag kurz nach 6 Uhr mit 215 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn A1 bei Spreitenbach in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten. Nach Abzug der Toleranzmarge von 7 km/h war der Lenker 88 km/h zu schnell unterwegs gewesen. An der Messstelle sind höchstens 120 km/h erlaubt.

Die Aargauer Kantonspolizei stoppte den Lenker. Sein Auto, eine ältere Mercedes-Limousine, wurde - wie in einem solchen Fall üblich - beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft Baden liess den Mann vorübergehend inhaftieren.

Der Lenker gilt nach den auf Anfang 2013 verschärften Bestimmungen im Strassenverkehrsgesetz («Via Sicura») als Raser. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren - wohl auf Bewährung ausgesprochen. Andere Länder, andere Gesetze.

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