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Mädchen mit Zöpchen-Frisur füllt Blatt mit Deutschübung aus.
Legende: Der Kanton muss Flüchtlingsfamilien umplatzieren, von einem Dorf in ein anderes. Für die Schulkinder nicht einfach. Stefan Brand/SRF

Aargau Solothurn Ausnahmen für Aargauer Asylbewerber-Familien kaum möglich

Seit Januar 2016 gilt das neue Sozialhilfe- und Präventionsgesetz. Nach der Revision muss der Kanton es nun umsetzen. Es regelt auch, wer welche Asylbewerber aufnimmt. Und genau hier bereitet das Gesetz Gemeinden und Kanton Bauchschmerzen. Es kann unschöne Folgen für Familien mit Kindern haben.

Das regelt das neue Aargauer Sozialhilfe- und Präventionsgesetz:

  • Der Kanton nimmt jene Asylbewerber auf, die auf ihren Entscheid warten. Dazu ist er auch für jene verantwortlich, die das Land wieder verlassen müssen.
  • Die Gemeinden müssen jene Asylbewerber unterbringen, die vorläufig bleiben können, weil sie beispielsweise nicht in ihr Land zurück können.
  • Sobald der Status eines Asylbewerbers ändert, ist eine neue Unterkunft nötig. Diese liegt nicht immer in derselben Gemeinde wie die Unterkunft des Kantons, heisst es beim Kanton Aargau. Dann werden die Asylbewerber in andere Gemeinden «transferiert». In solche, die Aufnahmeplätze zur Verfügung stellen.

Ausnahmen möglich?

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Könnten die Familien nicht wieder zurück nach Gontenschwil? Nein, sagt Balz Bruder vom Aargauer Sozialdepartement. Erstens fehlt der Platz, und zweitens gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, die gesetzlich möglich sind. Ein medizinischer Grund, zum Beispiel, oder persönliche Gründe. Hier sei das Gesetz aber sehr streng, so Bruder weiter.

Das neue Gesetz fordert Gemeinden, betroffene Asylbewerber aber auch den Kanton. Das zeigt ein aktuelles Beispiel aus Gontenschwil. Zwei Asylbewerberfamilien mit total sieben Kindern mussten in den Frühlingsferien ziemlich rasch die Gemeinde verlassen und in einen anderen Kantonsteil ziehen.

Dies, obwohl die Familie, und speziell die Schulkinder, nach drei Jahren in Gontenschwil zu Hause waren. «Wir haben uns viel Mühe gegeben bei der Integration der Kinder», sagt Markus Läser, der Schulleiter von Gontenschwil, «da denkt man im ersten Moment, unserer Arbeit war für die Katz», ergänzt er im Interview mit Radio SRF.

Von Gontenschwil nach Erlinsbach und Biberstein

Was ist passiert? Der Status der Familien hat sich geändert. Sie gelten nun als «vorläufig aufgenommen». Damit können sie gemäss neuem Aargauer Gesetz nicht mehr in der kantonseigenen Unterkunft wohnen. Sie müssen in einer gemeindeeigenen Unterkunft wohnen.

Und weil die Gemeinde Gontenschwil keinen Platz gefunden hat, wurden die beiden Familien kurzfristig in andere Gemeinden verlegt. Von Gontenschwil im Wynental nach Erlinsbach und Biberstein bei Aarau. Hier haben die Gemeinden, aufgrund des Gesetzes, Plätze geschaffen.

Die ganze Lehrerschaft ist immer noch geschockt.
Autor: Markus Läser Schulleiter Gontenschwil
Asylbewerberfamilie (Symbolbild)
Legende: Was, wenn eine Asylbewerber-Familie nach mehreren Jahren in einer Gemeinde umziehen muss? Keystone

«Wir, die ganze Lehrerschaft, sind immer noch geschockt. Der Transfer passierte so rasch während den Frühlingsferien, dass wir ein paar der Kinder gar nicht richtig verabschieden konnten», sagt Schulleiter Markus Läser weiter.

Er wünscht sich unter anderem, dass solche Transferentscheide künftig wenigstens mit mehr Vorlaufzeit erfolgen, auf Ende Schuljahr zum Beispiel. Die Schule Gontenschwil habe die Verabschiedung dann in Zusammenarbeit mit der neuen Schule Biberstein nachgeholt. Damit sich die Kinder auch richtig verabschieden konnten.

Wir verstehen den Unmut, müssen aber das Gesetz umsetzen.
Autor: Balz Bruder Sprecher Aargauer Sozialdepartement

Beim Kanton kann man die Emotionen in Gontenschwil verstehen. Man versuche zwar immer eine Lösung zu finden. Das gelinge aber nicht in allen Fällen, erklärt Balz Bruder, Sprecher des Aargauer Sozialdepartementes auf Anfrage von SRF.

Gäbe es Platz in einer Gemeinde, müsse man diesen nutzen, angesichts der knapp 2500 Asylbewerber, die man auf die Gemeinden verteilen müsse, so Bruder weiter. Umverteilungen von einer Gemeinde in eine andere liessen sich momentan nicht vermeiden. Man suche immer nach geeigneten Lösungen, finde sie aber nicht in jedem Fall – so wie aktuell in Gontenschwil.

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