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Aargau Solothurn Autisten-Bub in Normalklasse – Brugger Eltern müssen nicht zahlen

Wer muss bezahlen, wenn ein behindertes Kind in die normale Klasse integriert wird? Der Aargau wollte die Kosten für den Assistenzunterricht eines jungen Autisten zum Teil den Eltern aufbürden. Das geht aber nicht, sagt jetzt das Bundesgericht.

Orell ist Autist. Trotzdem geht er nicht in eine Sonderschule, sondern in die ganz normale Klasse. Dort erhält er Hilfe, eine Assistenzlehrerin begleitet ihn ständig.

2012 beschloss die Schulpflege der Gemeinde Brugg, dass das Gemeinwesen 18 Wochenstunden der Assistenz finanziert, den Rest müssten die Eltern bezahlen. Der Aargauer Regierungsrat und das Verwaltungsgericht bestätigten den Entscheid.

Verfassung garantiert kostenlosen Schulunterricht

Nun aber heisst das Bundesgericht die Beschwerde der Eltern gut. Das Gemeinwesen muss demnach sämtliche Kosten der Vollzeitbetreuung übernehmen.

Das Gericht argumentiert mit dem verfassungsmässigen Anspruch auf kostenlosen Schulunterricht. Dieser gelte auch für Behinderte, sofern die Schulgemeinde den Besuch der Regelklasse als die beste Lösung befürworte. Dies hatte die Brugger Schulgemeinde im Fall von Orel getan.

Eltern sind erleichtert

Die Eltern von Orell zeigen sich gegenüber «Schweiz Aktuell» erleichtert. Vater Alex Simmen freut sich, dass sie «nach langem, langem Kampf» Recht erhalten haben.

15'000 Franken hatten die Eltern bislang für die Assistenzlehrerin bezahlen müssen. Nun wird der Kanton Aargau dieses Geld wahrscheinlich zurückzahlen müssen. Beim Kanton wollte man das Urteil am Donnerstag nicht gross kommentieren.

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