Der Mann habe aus einem «ausgesprochenen Vernichtungswillen» gehandelt, entschied das Obergericht am Mittwoch. Die Ehefrau habe keine Chance gehabt.
Mit diesem Urteil wies das Gericht die Berufung des Täters ab. Seine Verteidigung hatte auf vorsätzliche Tötung plädiert, da die Tat nicht geplant gewesen sei.
Der verurteilte Mann hat 2009 seine Frau aus Eifersucht mit einer Axt erschlagen. Er war überzeugt, dass sie ihn mit dem Nachbar betrüge. Darum hat er sie immer wieder kontrolliert. Eines Tages hat ihn die Eifersucht übermannt und er hat seine Frau mit einer Axt getötet.
Nach der Tat hat er die Polizei gerufen und ausgesagt, er habe etwas Schlimmes getan, er habe seine Frau umgebracht. Vor dem Amtsgericht Thal-Gäu hat sich der Mann bei der Familie des Opfers entschuldigt und erklärt, es tue ihm leid.
Beim Berufungsprozess vor dem Solothurner Obergericht wurde unter anderem über die Frage diskutiert, ob der geständige Täter schuldfähig sei. Gerichtspsychiater Lutz-Peter Hiersemenzel meinte, er sei bloss «mittelgradig schuldunfähig», und damit schuldfähig.