Das Obergericht bestätigte am Donnerstag das Urteil des Bezirksgerichtes Bremgarten vom Mai 2013. Der Pflichtverteidiger hatte den Schuldspruch an die zweite Instanz weitergezogen, um vor allem die ordentliche Verwahrung überprüfen zu lassen.
«Grosses Rückfallrisiko»
Er forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und eine «vollzugsbegleitende Massnahme». Der Täter sagte vor Obergericht, er wolle nach dem Absitzen der Freiheitsstrafe wieder aus dem Gefängnis kommen. Der Verteidiger prüft den Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht.
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Bestätigung des Urteils der ersten Instanz. Das Obergericht verurteilte den Täter wegen Freiheitsberaubung und Entführung, sexueller Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung und Vergewaltigung.
Ein psychiatrisches Gutachten kam zum Schluss, dass ein grosses Risiko weiterer sexueller Gewalt besteht. Die Chance, eine Rückfallgefahr zu reduzieren, sei gering.
Mit Trick angelockt
Der Mann hatte Anfang 2011 ein damals 15-jähriges Mädchen in seine Gewalt genommen, sexuell missbraucht und danach ins Tessin entführt. Kontaktiert hatte er das Opfer über eine als seriös geltende Internetplattform für Babysitting.
Das Mädchen traf sich nach mehrwöchigem E-Mail- und SMS-Kontakt mit dem Mann für ein Probe-Babysitting. Als die Jugendliche danach nicht nach Hause kam, meldeten die Eltern sie als vermisst.Das Opfer wurde zuerst am Wohnort des Täters in Wohlen im Kanton Aargau festgehalten und sexuell missbraucht. Der Mann fesselte und vergewaltigte sie, und filmte seine Tat. Danach entführte er das Mädchen ins Tessin. Es sass gefesselt auf dem Rücksitz.
Am Abend des Folgetages konnte die Polizei den Entführer in der Nähe von Avegno im Tessin verhaften und das Mädchen befreien. Die Polizei hatte erfahren, dass die Eltern des Entführers im Kanton Tessin einen Wohnwagen besassen.