Sein Pflichtverteidiger Urs Lienhard bestätigte am Dienstag eine Meldung der Zeitung «Blick». Das Strafmass von zehn Jahren betrachte er und sein Mandant als übermässig. Die Staatsanwaltschaft habe bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht schliesslich nur sieben Jahre gefordert.
Lienhard will zudem, dass das Obergericht auch die Verwahrung noch einmal genau anschaut. Ein direkter Zusammenhang mit dem jüngsten Bundesgerichtsurteil im Fall Lucie bestehe nicht, da die Berufung noch vorher eingereicht worden sei.
Opfer über Babysitting-Plattform gesucht
Der im Mai 2013 verurteilte Mann hatte Anfang 2011 ein damals 15-jähriges Mädchen in seine Gewalt genommen, sexuell missbraucht und danach ins Tessin entführt. Kontaktiert hatte er das Opfer über eine als seriös geltende Internetplattform für Babysitting.
Das Mädchen traf sich nach mehrwöchigem Mail- und SMS-Kontakten mit dem Mann für ein Probe-Babysitting. Als die Jugendliche danach nicht nach Hause kam, meldeten die Eltern sie als vermisst.
Das Opfer wurde zuerst am Wohnort des Täters in Wohlen AG festgehalten und sexuell missbraucht. Der Mann fesselte und vergewaltigte sie, und filmte seine Tat. Danach entführte er das Mädchen ins Tessin. Das Mädchen sass gefesselt auf dem Rücksitz.
Am Abend des Folgetages konnte die Polizei den Entführer in der Nähe von Avegno TI verhaften und das Mädchen befreien. Die Polizei hatte erfahren, dass die Eltern des Entführers im Kanton Tessin einen Wohnwagen besassen.