Ab August 2014 war die politische Welt in Baden aus den Fugen. Die Medienberichte über die von Geri Müller in seinem Büro im Stadthaus erstellten Nacktfotos gingen fast um die ganze Welt.
An ein normales Arbeiten war nicht mehr zu denken im Stadthaus. Geri Müller tauchte zeitweise ab und war krank geschrieben. Die restlichen Mitglieder des Stadtrates, allen voran Vizeammann Markus Schneider, mussten die Lücke füllen, die Müller zeitweise hinterliess.
Auch Stadträtin Ruth Müri hatte (und hat) ein Zusatzpensum zu bewältigen. Ihr wurde nämlich das Ressort Standortmarketing übertragen. Der frühere Einwohnerrat und Fraktionschef der CVP, Reto Huber, wollte mit einer dringlichen Anfrage an den Stadtrat wissen, was die Affäre «Gerigate» die Stadt Baden gekostet hat. Am Dienstag legte der Stadtrat die Zahlen vor:
- Zusatzentschädigung Vizeammann Schneider: 7'800 Franken
- Mediationsverfahren: 11'784 Franken
- Rechtsgutachten des Stadtrates: 10'302 Franken
- Total: 29'886 Franken
Das Mediationsverfahren war nötig, weil die Chemie zwischen dem Ammann und dem restlichen Stadtrat nicht mehr stimme. Der Stadtrat hatte den Ammann zur Demission aufgefordert. Dieser ging darauf aber nicht ein.
Als Reaktion darauf entzog der Stadtrat dem Ammann alle Ressorts ausser jenen, die gesetzlich dem Ammann zustehen. Der Stadtrat liess ein Rechtsgutachten erstellen, um seine Position abzusichern. Als sich herausstellte, dass der Ressort-Entzug rechtlich auf (zu) dünnem Eis stand, krebste der Stadtrat zurück. Geri Müller erhielt seine Ressorts mit Ausnahme des Standortmarketings zurück.
Keine Lohnkürzung für den Ammann
Aus der Antwort des Stadtrats geht auch hervor, dass sämtliche Mitglieder des Stadtrates mit Ausnahme des Vizeammanns ihr Zusatzpensum gratis bewältigten. Sie hätten auf eine Zusatzentschädigung verzichtet.
Reto Huber fragte auch, ob der Lohn von Geri Müller in der Zeit seiner reduzierten Einsatzfähigkeit gekürzt worden sei. Das sei rechtlich gar nicht möglich, antwortet der Stadtrat. Erstens sei der Amman zeitweise krank geschrieben gewesen. Und während eines Ausfalls wegen Krankheit seien Lohnkürzungen grundsätzlich nicht möglich.