Der Richter folgte den Forderungen der Bundesanwaltschaft, hielt jedoch eine geringere bedingte Geldstrafe für angemessen. Der 74-jährige Pilot wurde somit wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Gefährdung durch die Luftfahrt und Störung des öffentlichen Verkehrs verurteilt.
Die Bundesanwaltschaft hatte für den Ballonfahrer eine bedingte Geldstrafe von 61‘200 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren gefordert.
Ursprünglich war für den Ballonflug eine Route von Bad Zurzach über die Alpen bis nach Venedig geplant. Doch der Ballon stürzte ab im zwölf Kilometer entfernten Fisibach. Der Pilot und einer der Insassen wurden dabei verletzt. Der zweite Passagier verstarb am Unfallort.
Die Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle kam bereits 2013 zum Schluss , dass der Absturz aus einer Höhe von rund 3000 Metern auf einen Pilotenfehler zurückzuführen sei.