Mit der Begnadigung solle versucht werden, das inzwischen intakte Familienleben den Kindern zu gute kommen zu lassen, begründete die vorberatende Kommission des Grossen Rats ihr Empfehlung. Die Frau betreut vier ihrer sechs Kinder selbst.
Konkret erliess das Parlament der Frau den Vollzug der Freiheitsstrafe von noch knapp sechs Jahren. Das Bezirksgericht Baden hatte die Frau zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt - wegen versuchten Mordes, Gefährdung des Lebens und falscher Anschuldigung.
Radschrauben gelockert
Sie hatte im Januar 2001 versucht, mit einem Schraubenschlüssel bei zwei Rädern die Schrauben am Auto ihres Ehemannes zu lockern. Das hätte zu einem schlimmen Unfall führen können. Die Manipulation war jedoch rechtzeitig entdeckt worden.
Zum Tatzeitpunkt hatte die Frau bereits ein Jahr von ihrem offenbar gewalttätigen Ehemann getrennt gelebt und war mit einem anderen Mann eine Beziehung eingegangen. Dieser Mann half ihr bei dieser Tat und stach später mit einem Dolch auf den Ehemann seiner Freundin ein. Der Ehemann wurde verletzt. Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.