Derzeit würden diejenigen Gesuche bevorzugt behandelt, die beim Ausbleiben eines Entscheides unweigerlich zur Neuanmeldungen bei der Sozialhilfe führen würden, teilte die AKSO am Donnerstag mit.
Bereits im Herbst 2012 hatte die Ausgleichskasse über massive Verzögerungen bei der Behandlung der Gesuche berichtet. Als Ursachen nannte die öffentlich-rechtliche Anstalt die Einführung eines neuen elektronischen Fallverarbeitungssystems sowie Absenzen von Mitarbeitenden wegen Krankheit und Mutterschaft.
Im vergangenen Sommer sei erhebliche Mehrarbeit geleistet worden, um den Rückstand in der Verarbeitung der Gesuche zu verringern, hält die AKSO fest. Bei allen Gesuchen, die seit mehr als einem halben Jahr hängig sind, wurden gemäss eigenen Angaben «erste Abklärungsschritte» eingeleitet.
Ziel der AKSO ist es, 80 Prozent der neuen Gesuche innerhalb
zweier Monate zu beurteilen. Dies werde jedoch erst im Verlauf des
Jahres 2014 möglich sein, hiess es.