Die Aargauer Regierung will die Transparenz bei den zwölf nicht-kantonalen, subventionierten Berufsfachschulen erhöhen. Die Rollen zwischen Kanton, Gemeinden und Trägerschaften sollen klar festgelegt werden.
Das will die Regierung:
- Klare Trennung der Kosten von Grund- und Weiterbildung
- Kosten für Infrastruktur und Betrieb dürfen nicht vermischt werden
- Überschüsse fliessen in einen Fonds und nicht an die Gemeinden
- Auf einheitliche Wohnortsbeiträge verzichtet die Regierung dagegen
Insgesamt wird eine Verbesserung der finanziellen Steuerung der Berufsfachschulen angestrebt, wie der Regierungsrat in der Botschaft vom Freitag festhält.
Er will sicherstellen, dass Kanton und Gemeinden die Kostenentwicklung bei der beruflichen Grundbildung gemeinsam tragen und dass die finanzielle Planungssicherheit für die Gemeinden etwas erhöht wird. Eine Kantonalisierung der zwölf Berufsfachschulen ist im Aargau kein Thema.
Keine einheitliche Wohnortsbeiträge
Daher sollen die Schulvorstände weiterhin die Wohnortsbeiträge pro Lehrling oder Lehrtochter selbst festlegen können. Der Regierungsrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass der Kanton die Beiträge bestimmen soll. Eine solche Regelung hätte den Gemeinden mehr Sicherheit bei ihrer Finanzplanung gebracht, argumentierte der Regierungsrat.
In der Anhörung des Entwurfes stiess die Idee auf grossen Widerstand. Die Gegner befürchteten, dass dies zu einer finanziellen Kantonalisierung führen könne. Die Wohnortsgemeinden und die Schulvorstände würden entmündigt.
Als Kompromiss sollen die Schulvorstände die Beiträge künftig auf Basis der Kosten-Leistungsrechnung festlegen. Die Berechnung wird offengelegt.
Wenig Unterstützung in der Anhörung fand auch die vorgeschlagene Schaffung eines Rücklagenfonds. Die Wohnortsgemeinden befürchten eine Benachteiligung, wenn die Betriebsüberschüsse hälftig zwischen Kanton und Berufsfachschulen aufgeteilt werden. Der Regierungsrat hält jedoch am Rücklagenfonds fest.
Schwachstellen und Mängel
Mit der Vorlage will der Regierungsrat mehr Transparenz bei den zwölf nicht-kantonalen, jedoch subventionierten Berufsfachschulen schaffen. Gemäss eines Berichtes bestehen derzeit «Schwachstellen» bei der Steuerung und Finanzierung sowie «beträchtliche Mängel» in der Rechnungslegung der Schulen.
Dem Kanton als Aufsichtsorgan ist es nicht möglich, die einzelnen Berufsfachschulen anhand der Jahresrechnungen miteinander zu vergleichen. Der Kanton kann gemäss Bericht die tatsächlichen Kosten für die von ihm massgeblich finanzierte Grundbildung nicht sehen.
124 Millionen Franken pro Jahr
Die jährlichen Kosten für die Berufsfachschulen betragen im Aargau knapp 124 Millionen Franken. Der Kanton trägt rund 88 Millionen Franken und die Gemeinden 36 Millionen Franken.
Im Bericht wird weiter bemängelt, dass die Gemeindebeiträge von den Berufsfachschulen nicht wie vorgesehen nur als Defizitgarantie verwendet würden. Zudem werde bei den durch die Vorstände der einzelnen Schulen festgelegten Gemeindebeiträge nicht ausgewiesen.
Das Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung soll nach der Beratung im Grossen Rat auf das Schuljahr 2016/17 in Kraft treten.