2011 erhielt die Firma Vanoli Beton und Transporte AG eine Baubaubewilligung der Gemeinde Oberrüti: diese erlaubte den Neubau eines Werkhofs, unter anderem mit einem Betonwerk und einer Sortierhalle.
Im Dorf regte sich Widerstand, unter anderem wegen der Nähe des Standorts zu einem Bach. 200 Personen (Oberrüti hat 1'500 Einwohner) beteiligten sich einmal an einem Fackelumzug gegen das Projekt.
Die Gegner wehrten sich auch juristisch gegen das Betonwerk. Zuerst ohne Erfolg: der Aargauer Regierungsrat wies eine Beschwerde nämlich ab. Das Aargauer Verwaltungsgericht sah dies dann anders, der Abstand zum Bach sei zu klein.
Abstand zum Bach definitiv zu klein
Diesen Entscheid zog die Baufirma wiederum vor Bundesgericht. Und dieses bestätigt nun das Urteil des Verwaltungsgerichts. Der vorgeschriebene Abstand zum Bach werde nicht eingehalten. Die Baubewilligung sei wirklich ungültig.
Unterdessen hat allerdings die Baufirma den Betrieb eingestellt. Sie muss die Gerichtskosten von 3'000 Franken übernehmen und den Projektgegnern 3'000 Franken bezahlen.