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Ein Abfallwagen wird mit Abfall gefüllt
Legende: Der Abfall kostet in Zuchwil nicht für alle gleich viel. Keystone

Aargau Solothurn Bleibt Zuchwil beim Abfall ein Spezialfall?

Eine solche Regel kennen die wenigsten Gemeinden: Wer Ergänzungsleistungen bezieht, muss in Zuchwil keine Kehrichtgrundgebühr bezahlen. Sozialhilfebezüger hingegen haben oft weniger zum Leben, müssen die 70-Franken-Gebühr aber berappen. Nun soll es dieser Ungerechtigkeit an den Kragen gehen.

Zwei Abfallsäcke auf einem grünen Container vor einem Wohnblock
Legende: In Zuchwil beträgt die Kehrichtgrundgebühr 70 Franken pro erwachsene Person. Noch sind EL-Bezüger davon befreit. Keystone

In vielen Gemeinden bezahlt man neben der Sackgebühr noch eine Grundgebühr für die Abfallentsorgung. Das ist auch in Zuchwil so.

Im Unterschied zu vielen anderen Gemeinden müssen in Zuchwil aber nicht alle die Grundgebühr bezahlen. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, dem wird die Gebühr geschenkt. Warum? Zuchwils Gemeindepräsident Stefan Hug (SP) hat keine Antwort auf die Frage.

Alle sollen zahlen

Hug weiss nicht, warum diese Regel in der Vergangenheit eingeführt worden ist und will sie jetzt wieder abschaffen. Aus Gründen der «Gerechtigkeit» und der «Gleichbehandlung», wie Hug zu Radio SRF sagt.

So geht es weiter

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Am 10. Juni entscheidet der Gemeinderat, ob EL-Bezüger die Kehrichtgrundgebühr bezahlen müssen. Am 29. Juni hat dann die Gemeindeversammlung das letzte Wort. Sie entscheidet über die Anpassung des Abfallreglements.

Denn während Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) von der Gebühr befreit sind, müssen Sozialhilfebezüger sehr wohl bezahlen. «Das ist nicht nachvollziehbar», findet der Gemeindepräsident. «Gebühren sollen für alle gleich sein.»

Mehreinnahmen als «Nebeneffekt»

In Zuchwil beziehen derzeit mehr als 400 Personen Ergänzungsleistungen. Gemeindepräsident Hug rechnet mit Mehreinnahmen von 20'000 bis 30'000 Franken, wenn nun auch EL-Bezüger die jährliche Kehrichtgrundgebühr von 70 Franken pro Person bezahlen müssen.

In erster Linie gehe es aber nicht ums Geld, sondern eben um Gerechtigkeit, betont Hug. Warum befreit man dann nicht einfach die Sozialhilfebezüger ebenfalls von der Grundgebühr? Das mache keinen Sinn, findet der Gemeindepräsident: «Wir unterstützen jene, die es nötig haben, mit entsprechenden Beträgen. Es kann aber nicht sein, dass wir Sozialhilfe über das Kerichtreglement betreiben.»

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