In vielen Gemeinden bezahlt man neben der Sackgebühr noch eine Grundgebühr für die Abfallentsorgung. Das ist auch in Zuchwil so.
Im Unterschied zu vielen anderen Gemeinden müssen in Zuchwil aber nicht alle die Grundgebühr bezahlen. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, dem wird die Gebühr geschenkt. Warum? Zuchwils Gemeindepräsident Stefan Hug (SP) hat keine Antwort auf die Frage.
Alle sollen zahlen
Hug weiss nicht, warum diese Regel in der Vergangenheit eingeführt worden ist und will sie jetzt wieder abschaffen. Aus Gründen der «Gerechtigkeit» und der «Gleichbehandlung», wie Hug zu Radio SRF sagt.
Denn während Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) von der Gebühr befreit sind, müssen Sozialhilfebezüger sehr wohl bezahlen. «Das ist nicht nachvollziehbar», findet der Gemeindepräsident. «Gebühren sollen für alle gleich sein.»
Mehreinnahmen als «Nebeneffekt»
In Zuchwil beziehen derzeit mehr als 400 Personen Ergänzungsleistungen. Gemeindepräsident Hug rechnet mit Mehreinnahmen von 20'000 bis 30'000 Franken, wenn nun auch EL-Bezüger die jährliche Kehrichtgrundgebühr von 70 Franken pro Person bezahlen müssen.
In erster Linie gehe es aber nicht ums Geld, sondern eben um Gerechtigkeit, betont Hug. Warum befreit man dann nicht einfach die Sozialhilfebezüger ebenfalls von der Grundgebühr? Das mache keinen Sinn, findet der Gemeindepräsident: «Wir unterstützen jene, die es nötig haben, mit entsprechenden Beträgen. Es kann aber nicht sein, dass wir Sozialhilfe über das Kerichtreglement betreiben.»