Im islamischen Wohnheim in Buchs leben zehn Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren. Sie stammen aus anderen Gemeinden oder gar aus anderen Kantonen.
Trotzdem muss die Gemeinde Buchs die Kosten für die Volksschule selbst tragen. Die Jugendlichen wohnen zwar im islamischen Wohnheim, sie besuchen aber alle normal in Buchs die Volksschule.
Die aktuell geltenden Regelungen verbieten es, dass Buchs die Schulkosten für diese auswärtigen Kinder deren Heimatgemeinden verrechnen könnte.
Das ist total stossend.
Der Gemeinderat von Buchs ist deshalb bereits beim Kanton vorstellig geworden. «Die Schüler des Wohnheims kosten uns jährlich 70'000 Franken», sagt Gemeindeammann Urs Affolter. «Das ist für uns ein relevanter Betrag.»
Das Gesetz
Das Bildungsdepartement erteilte der Gemeinde Buchs jedoch eine abschlägige Antwort. Buchs habe die Kosten selbst zu tragen, das sei im Schulgesetz so festgeschrieben.
Auf Anfrage von Radio SRF beruft sich das Departement auf zwei Paragraphen im Schulgesetz:
- Paragraph 6, Absatz 3: «Kinder und Jugendliche mit Aufenthalt in Heimen erfüllen ihre Schulpflicht in den Heimschulen oder den öffentlichen Schulen der Region.»
- Paragraph 52, Absatz 1: «Die Gemeinden sind verpflichtet, […] das Schulgeld für Kinder mit Aufenthalt auf ihrem Gebiet zu übernehmen.»
Aufgrund der Rechtslage sieht Buchs keine Möglichkeit, das Schulgeld weiter zu verrechnen. «Wir beissen in den sauren Apfel», sagt Gemeindeammann Urs Affolter.
Dann müssen wir halt das Gesetz ändern.
Grossrätin Lilian Studer hat die Frage des Schulgeldes für die Schüler des islamischen Wohnheims in Buchs am vergangenen Dienstag ins Parlament gebracht.
Die EVP-Grossrätin findet es ebenfalls stossend, dass Buchs für die Schulkosten der auswärtigen Schüler aufkommen muss: «Die Kinder wurden dem Heim ja nicht zugewiesen, sie leben freiwillig dort.»
Lilian Studer will diese Woche noch einmal das Gespräch mit dem Aargauer Bildungsdepartement suchen. Wenn die Gesetzesauslegung des Kantons stimme, so Studer, dann müsse man eben das Gesetz ändern. Sie überlege sich, einen entsprechenden Vorstoss im Grossen Rat einzubringen.