Der Aarauer Einwohnerrat hatte vor rund einem Jahr mehrere Finanzbeschlüsse gefasst. Ein Stimmbürger erhob gegen mehrere davon das Referendum mit je sechs gültigen Unterschriften von Stimmbürgern. Das Begehren wurde aber abgewiesen, da die erforderlichen 1376 Unterschriften fehlten. Der Referendumgsführer legte gegen die Abweisung Beschwerde ein.
Nach dem Aargauer Verwaltungsgericht hat nun aber auch das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen. Laut Gericht ist es zulässig, wenn für Referenden gegen Beschlüsse der Einwohnerräte der zehn grossen Gemeinden des Kantons Aargau die Unterschriften von zehn Prozent der Stimmberechtigten verlangt werden.
Insbesondere sei die für die Stadt Aarau verlangte Zahl von 1376 Unterschriften nicht grundsätzlich überhöht. Ebenfalls nicht zu beanstanden sei, dass die Frist zur Ergreifung des Referendums auf 30 Tage festgelegt werde. Auch dagegen hatte sich der Beschwerdeführer gewehrt.