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Aargau Solothurn Bundesgericht bestätigt: 8 Jahre Haft für Mörder von Dulliken

Es bleibt bei einer achtjährigen Gefängnisstrafe für den Mittäter im Mordfall Dulliken von 1993. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verurteilten abgewiesen. Zusammen mit einem Landsmann hatte der Serbe einen damals 80-Jährigen geschlagen und so geknebelt, dass dieser erstickte.

Bundesgericht
Legende: Das Bundesgericht hat die Strafe für den Mittäter im Mordfall Dulliken von 1993 bestätigt. Keystone

Mit dem Urteil des Bundesgerichts ist einer der ungewöhnlichsten Mordfälle in der Solothurner Kriminalgeschichte abgeschlossen.

Seit 22 Jahren hatte der Fall die Solothurner Behörden beschäftigt. Verdeckte Ermittlungen, ein anonymer Tippgeber und DNA-Spuren aus einer fingierten Polizeikontrolle führten schlussendlich zum Erfolg und zur Verurteilung der Täter.

Kein Geständnis

Bis zuletzt kämpfte der nun rechtskräftig verurteilte Serbe für einen Freispruch.

Er habe niemanden umgebracht, machte er geltend und beantragte vor Bundesgericht eine Genugtuung.

Bereits vor dem Solothurner Obergericht hatte er im Januar 2015 eine Genugtuung von rund 157'000 Franken und eine Entschädigung von 112'000 Franken gefordert. Er hatte zwar gestanden, am Einbruchdiebstahl beteiligt gewesen zu sein. Mit der Knebelung des Ermordeten habe er aber nichts zu tun gehabt.

Schutz des Zeugen

Die Solothurner Ermittler konnten aber anhand der Spuren am Tatort nachweisen, dass nur zwei Personen gleichzeitig den Rentner hatten knebeln können. Der Serbe wurde vom Obergericht deshalb zu Gehilfenschaft wegen Mords verurteilt.

Mordfall Dulliken 1993

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Das Delikt galt während Jahren als ungeklärtes Verbrechen. Im Jahr 2008 nahm die Staatsanwaltschaft Solothurn die Ermittlungen wieder auf. Den entscheidenden Hinweis erhielten die Behörden im August 2011 von einem anonymen Zeugen. Der Haupttäter konnte kurz nach dem Urteil der ersten Instanz in Serbien festgenommen werden.

Nun hat das Bundesgericht das Urteil des Kantonsgerichts bestätigt. Zudem hält es fest, dass die Identität des anonymen Zeugen, dessen Aussage schliesslich zur Aufklärung des Mordfalles führte, zurecht nicht offengelegt worden sei. Wegen der kriminellen Aktivitäten samt Tötungsdelikten im Umfeld des zweiten Täters, ebenfalls eines Serben, habe der Schutz des Zeugen gesichert werden müssen.

Geld im Lüftungsrohr - wertloser Tipp

Die beiden Täter waren Ende Juli 1993 in das Haus des Ermordeten eingedrungen. Sie hatten den Tipp erhalten, dass der alte Mann in einem Lüftungsrohr einen grösseren Geldbetrag versteckt habe. Dies bewahrheitete sich nicht.

Das Opfer setzte sich zur Wehr und wurde von den beiden Männern gegen Kopf und Körper geschlagen. Sie steckten ihm ein Taschentuch in den Mund und banden ihm zudem einen Kissenbezug um den Kopf.

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