Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde der Aargauer Staatsanwaltschaft gut. Diese hatte ein Urteil des Aargauer Obergerichts angefochten. Nun muss das Obergericht noch einmal über die Bücher.
Es geht um einen Unfall von 2009. Der Beschuldigte fuhr damals von Bad Zurzach nach Baden. Vor einer Rechtskurve überholte er ein Fahrzeug und fuhr auf der Gegenfahrbahn. Dabei kollidierte er mit einem Motorradfahrer. Dieser verstarb noch auf der Unfallstelle.
Fahrlässigkeit oder Vorsatz?
Das Bezirksgericht Baden hatte den Unfallfahrer 2011 verurteilt wegen eventualvorsätzlicher Tötung und Gefährdung des Lebens. Es verlangte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Das Obergericht allerdings milderte dieses Urteil wieder ab: Es verurteilte den Fahrer "nur" wegen fahrlässiger Tötung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren, sowie Geldstrafe und Busse. Der Mann muss gemäss Obergericht nur für ein Jahr ins Gefängnis.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen dieses Urteil Beschwerde eingelegt in Lausanne. Und gemäss Bundesgerichtsurteil vom 8. April nun also Recht erhalten, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Das Bundesgericht folge der Begründung der Staatsanwaltschaft, heisst es in der Mitteilung. Das Urteil des Obergerichts wird aufgehoben. Der Fall muss neu verhandelt werden.