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Aargau Solothurn CVP Aargau lanciert Initiative für das Krippengesetz

Nach dem Nein des Grossen Rates zu einem Kinderbetreuungsgesetz will die CVP Aargau den ursprünglichen Vorschlag der Aargauer Regierung mittels Volksinitiative durchbringen. Die Delegierten stimmten am Mittwochabend in Laufenburg der Lancierung mit 32 zu 2 Stimmen klar zu.

Die Initiative ist identisch mit dem letzten Herbst abgelehnten Vorschlag der Regierung. Diese wollte die familienergänzende Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule in einem Gesetz sicherstellen. Die Massnahmen hätten aber für Eltern und Gemeinden Kosten von fast 120 Millionen Franken jährlich verursacht.

Der Gesetzesentwurf wurde letzten Herbst von einer unheiligen Allianz, bestehend aus SP und SVP, versenkt. Die SVP lehnte das Gesetz unter anderem aus Kostengründen ab. Die SP wollte mit der Rückweisung erreichen, dass die von linken Kreisen mitgetragene Initiative «Kinder und Eltern» des Aargauischen Lehrerverbandes allein zur Abstimmung gelangt.

Nun soll das Volk entscheiden, welcher Weg der richtige ist.
Autor: André Rozetter Grossrat CVP

Das Krippengesetz

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Das Krippengesetz würde alle Aargauer Gemeinden verpflichten die familienergänzende Kinderbetreuung bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Die Gemeinden wären auch für Finanzierung und Qualitätskontrolle zuständig. Die Regierung rechnete letzten Herbst mit Kosten für die Gemeinden von ungefähr 71 Millionen Franken pro Jahr.

Wie bereits im Herbst angekündigt lanciert die CVP also nun die Intiative zur Rettung des Krippengesetzes, an der Versammlung stimmten die Delegierten fast einstimmig zu.

Bringt die Aargauer CVP die notwendigen 3000 Unterschriften zusammen, hat der Aargauer Grosse Rat zwar den ehemaligen Vorschlag der Regierung erneut auf dem Pult. An den Details kann das Parlament jedoch nichts mehr ändern.

Es kann nur noch darüber entscheiden, ob das Initiativbegehren formal richtig zu Stande gekommen und inhaltlich rechtmässig ist. Und es kann die Initiative mit oder ohne Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung der Volksabstimmung unterbreiten.

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