Zehn Jahre ist es bereits her. 2004 sterben sieben Feuerwehrmänner bei einer Brandkatastrophe in Gretzenbach. Sie wollen einen Brand in einer Tiefgarage löschen, als die Decke einbricht und die Feuerwehrmänner unter sich begrägt.
Die Debatte
2011 spricht das Solothurner Obergericht zwei Bauherren vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung frei. Die Fehler, die beim Bauen der Garage passiert waren, waren beim Unglück bereits verjährt.
Künftig soll dies anders sein. Der Nationalrat hat am Donnerstag entschieden, die Verjährungsfrist von 10 auf 20 Jahre zu erhöhen. Im Rat wurde explizit auch auf das Feuerwehrunglück von Gretzenbach verwiesen. Bevor die neue Regelung definitiv gilt, muss als nächstes noch der Ständerat darüber befinden.