Die Lausanner Richter halten in ihrem am Dienstag publizierten Urteil fest, dass das Obergericht des Kantons Aargau bei der Entscheidfindung und der Festlegung des Strafmasses korrekt vorgegangen ist.
Der Täter hatte 2008 aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen müssen. Dort lebte er mit seiner Ehefrau und den drei gemeinsamen Kindern. Die Frau wollte sich scheiden lassen.
Stolz des Stammes verletzt
Neun Tage vor dem Mord am 9. April 2009 verfasste der Mann eine Art Testament. Darin hielt er fest, dass er seine Frau für seine Probleme verantwortlich mache. Sie habe den Stolz seines Stammes gebrochen. Als Beispiel für seine Stammesnachkommen müsse er diesen Auftrag erfüllen. Er hoffe, dass seine Kinder zu seiner Familie zurück kämen.
Mit Auftrag hatte der Täter seine Bluttat gemeint, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervor geht. Der Mann hatte an einer Postautohaltestelle aus einer Distanz von weniger als zwei Metern fünf Schüsse auf seine Frau abgegeben.
In unmittelbarer Verlängerung der Schusslinie stand eine weitere Person, weshalb der Mann auch wegen Gefährdung des Lebens verurteilt wurde.