Seit Anfang Jahr wurden in den Kantonen Aargau und Solothurn – wie auch in allen anderen Kantonen – die neuen Koordinaten LV95 in der amtlichen Vermessung eingeführt.
Diese bilden die Realität genauer ab und heben historisch bedingte Verzerrungen auf, wie die zuständigen kantonalem Ämter am Montag mitteilten.
Stadtturm «verschiebt» sich
Aus dem Vergleich der Koordinatenwerte des Obertorturms in Aarau im alten und im neuen Landeskoordinatensystem, ergibt sich beispielsweise eine Lagedifferenz von rund 74 Zentimetern. Beim Stadtturm in Baden beträgt die Lagedifferenz sogar 93 Zentimeter. Um diese Zahl haben sich die Gebäude also in Richtung Nordosten «verschoben».
Allerdings sei nicht nur der Stadtturm nach Nordosten verrutscht, erklärt Kantonsgeometer Christian Gamma gegenüber SRF. «Praktisch alle Gebäude um den Turm herum haben sich um etwa einen Meter verschoben.»
Kanton Solothurn verschiebt sich weniger stark
Auch der Kanton Solothurn hat sich «verschoben»: Hier fällt die durchschnittliche Lageverschiebung in Richtung Nordosten mit 53 Zentimetern aber geringer aus als im Aargau. Denn es gilt: Je weiter im Osten, desto grösser ist die Verschiebung im neuen System – desto grösser war die Verzerrung im alten System.
Grundlage der neuen Koordinaten LV95 ist die Landesvermessung 1995, welche durch das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) mit Hilfe neuer Technologien bereitgestellt wurde. Ausgangspunkt des Landeskoordinatensystems bildet die alte Sternwarte Bern.
Mit Hilfe der neuen LV95-Koordinaten können moderne satellitengestützte Messverfahren für die hochpräzise Koordinatenbestimmung in der amtlichen Vermessung und in Infrastrukturprojekten (zum Beispiel grosse Bauvorhaben) direkt verwendet werden. Der am 1. Juni eröffnete Gotthardbasistunnel wurde bereits mit den neuen Daten gebaut.
Einzelne Parzellen schrumpfen oder wachsen
Mit den LV95-Koordinaten wurden nun auch die Parzellenflächen im Kanton neu berechnet. Wegen Rundungsdifferenzen gab es bei einzelnen Parzellen laut der Mitteilung «marginale Flächenänderungen». Die davon betroffenen Eigentumsberechtigten wurden vom Kanton schriftlich darüber orientiert.