14 Schüsse hatte der Mann im Mai 2015 in Würenlingen abgefeuert, vier Menschen brachte er um, bevor er sich selber richtete. Nun hat am Montag die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft über das Verfahren informiert: Sie stellt die Untersuchungen ein. Und kann die Bluttat auch weiterhin nicht erklären.
Man habe bereits kurz nach der Tat «umfangreiches Datenmaterial» sichergestellt, heisst es in einer Mitteilung. Die Ermittler hofften, Genaueres zum Motiv des Täters zu finden und erklären zu können, wie der vorbestrafte Mann an die Tatwaffe gekommen war. Beide Fragen bleiben aber offen.
Keine Drohungen vor der Bluttat
Die Staatsanwaltschaft kann nicht erklären, woher der 36-jährige Mann die Waffe hatte. Und: Sie hat keine Hinweise gefunden, dass es in der Familie vor der Bluttat Streit gegeben habe.
Was bereits seit längerer Zeit bekannt war: Vor der Tat war es zu einem Erbschaftsstreit gekommen. Das gab die Staatsanwaltschaft bereits früher bekannt. Beim Streit war ein grösserer Geldbetrag im Spiel gewesen.
Der Täter habe seine Opfer im Vorfeld aber nicht bedroht, so die Staatsanwaltschaft. Es bleibt also rätselhaft, warum der Mann seine Schwiegereltern und seinen Schwager erschossen hat. Der Nachbar dürfte sowieso ein Zufallsopfer gewesen sein.
Keine Drogen und kein Alkohol
Nach der Bluttat wurde auch die Leiche des Täters obduziert. Diese Untersuchung habe gezeigt, dass der Mann nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss gestanden hatte. Allerdings konnte ein Medikament nachgewiesen werden, das zur «Therapie von psychotischen Krankheiten» eingesetzt werde.
Nach der Tat war auch bekannt geworden, dass der Schütze von Würenlingen zehn Tage zuvor aus einer psychiatrischen Klinik im Kanton Thurgau entlassen worden war. Dort war er fürsorgerisch untergebracht und wurde wegen einer psychischen Erkrankung behandelt.
Verfahren gegen Ärzte läuft weiter
Die Staatsanwaltschaft Baden ermittelt in diesem Zusammenhang auch gegen die behandelnden Ärzte der Thurgauer Klinik – wegen fahrlässiger Tötung.
Es wird geprüft, ob die Mediziner im Kanton Thurgau ihre ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt hatten, als sie den Mann aus der Klinik entlassen haben. Dieses Verfahren dürfte noch mehrere Monate dauern, heisst es in der Mitteilung vom Montag: Man habe ein «umfangreiches» fachärztliches Gutachten in Auftrag gegeben.
Klar ist: Die Bluttat von Würenlingen wird noch viele Ermittler und Juristen beschäftigen. Das eigentliche Verfahren zur Bluttat selber – gerichtet gegen den bereits toten Täter – wird nun aber eingestellt. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig, sie könnte angefochten werden.