Kein Albanisch, kein Spanisch - nur Deutsch. Das wollte die Gemeinde Egerkingen vorschreiben und auf Schulareal eine Deutschpflicht einführen, während der Schulzeit. Und zwar für das kommende Schuljahr 2016/2017.
Franziska Roth, selber Lehrerin und SP-Kantonsrätin, machte eine Aufsichtsbeschwerde und zwar konkret gegen die Ausführungsbestimmungen der Schulordnung der Gemeinde Egerkingen. In diesenm Ausführungsbestimmungen steht die Deutschpflicht. Und hier gibt die Solothurner Regierung Roth in den meisten Punkten Recht.
Deutliche Rüge
Schülerinnen und Schüler haben gemäss Bundesverfassung eine Sprachenfreiheit, und diese darf nur eingeschränkt werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, schreibt die Regierung. In Egerkingen sei dies nicht der Fall. Die Gemeinde habe mit ihrem Vorgehen gar die Verfassung «ausgehebelt», welche die Sprachenfreiheit regle.
Konkret heisst das: Die entsprechenden Anpassungen gehören in die Schulordnung, und diese wiederum hätte vor die Gemeindeversammlung kommen müssen. Das hat Egerkingen nicht getan. Und dazu findet der Regierungsrat klare Worte. «Grundrechte sollen weder dem Gutdünken noch spontanen Einfällen und auch nicht der Willkür ausgesetzt werden», heisst es in der Regierungsantwort.
Gemeinderat schwächt Formulierung nun ab
Deshalb ist die Anordnung des Egerkingern Gemeinderates aufzubeben, betreffend der Deutschpflicht auf dem gesamten Schulareal während der Schulzeit. Wenn der Gemeinderat diese Anordnung nicht die Schulordnung eingliedern will, darf er keine Deutschpflicht einführen. In der Anordnung müsste es also heissen, die Schüler «sollen Deutsch (Dialekt oder Standardsprache) sprechen».
Das will Egerkingen auch tun, wie Gemeindepräsidentin Johanna Bartholdi auf Anfrage bestätigt. Im neuen Schuljahr werde man dann prüfen, wie sich diese Regelung mit dem Passus «sollen» bewährt. «Nützt das zu wenig, würden wir die Deutschpflicht in die Schulordnung eingliedern und damit vor die Gemeindeversammlung gehen», so Bartholdi.
Auch Handys waren ein Thema
Ein andere Neuregelung für 2016/2017 in Egerkingen betraf die Handys der Schüler. Diese sollen auf dem Schulhausareal künftig weder sicht- noch hörbar sein, verlangte der Gemeinderat. Und wer sich nicht daran hält, muss ein Handy einen Schultag lang abgeben.
Im Wiederholungsfall hätte diese Massnahme gar ausgedehnt werden können, auf eine Woche. Auch dagegen wehrte sich Roth, und auch hier sagt der Regierungsrat klar Nein. Es gebe keine formell-gesetzliche Grundlage. Ausserdem sei, so der Regierungsrat, der Entzug des Handys «für 24 Stunden und für eine Woche weder im öffentlichen Interesse noch verhältnismässig».
Keine generelle Überprüfung nötig
Nicht Recht bekommen hat Roth hingegen in anderen Bereichen ihrer Aufsichtsbeschwerde. Die Ausführungsbestimmungen der Schulordnung bedürfen nicht der Genehmigung des Kantons. Roth hatte das geltend gemacht. Ausserdem verlangte die SP-Kantonsrätin, Egerkingen solle sich einer generellen aufsichtsrechtlichen Überprüfung stellen.
Dies, weil sich Egerkingen immer wieder über fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien hinweg setze. Das sieht die Regierung anders: Das sei «pauschal und wenig konkret».
Dennoch ist Beschwerdeführerin Franziska Roth zufrieden mit dem Beschluss des Regierungsrates. Es könne ja wirklich nicht sein, dass sich ein Gemeinderat einfach so über alles hinweg setzen könne, erklärte Roth auf Anfrage des Regionaljournals.
(Regionaljournal Aargau Solothurn, 17:30 Uhr)