Die Spitalliste 2015 definiert auf über 60 Seiten, welche Spitäler welche medizinischen Leistungen bei den Krankenkassen verrechnen lassen können. Nur wer auf der Liste aufgeführt ist, erhält auch Geld vom Kanton.
Gegen die letzte Spitalliste hatten sich verschiedene Aargauer Spitäler und Kliniken vor Bundesverwaltungsgericht gewehrt. Darauf habe man reagiert, schreibt die Aargauer Regierung in einer Mitteilung vom Freitag.
Das Bewerbungsverfahren für die Spitalliste 2015 sei deutlich verbessert worden. Auch gegen die neue Spitalliste können die Aargauer Spitäler allerdings wieder Rekurs einlegen.