Der Kanton Solothurn kann alle seine Spital-Gebäude der Spitäler AG übergeben. Das hat das Kantonsparlament am Mittwoch beschlossen. Der Entscheid im Kantonsrat fiel mit 81 Ja-Stimmen gegen 7 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Die Übergabe erfolgt gestaffelt: Per 1. Januar 2017 übergibt der Kanton alle Spital-Gebäude ausser dem noch nicht fertig gestellten Neubau des Bürgerspitals in Solothurn, per 2020 den ersten Teil des Neubaus und per 2023 den Rest.
Mehr unternehmerische Freiheit
Heute muss die Solothurner Spitäler AG für die Krankenhäuser Miete bezahlen. Als Mieterin ist sie unternehmerisch eingeschränkt, als Eigentümerin der Immobilien kann sie künftig freier handeln. Die Regierung vergleicht es mit den Privat-Spitälern, die «ohne langwierige politische Prozesse rasch und unbürokratisch bestimmen, an welchen Standorten renoviert oder neu gebaut werden sollen».
Dass die Spitäler AG mehr Handlungsspielraum als Unternehmerin erhält, war für die meisten Kantonsräte das wichtigste Argument, der Übertragung der Immobilien zuzustimmen. Nach der Überführung der Spitäler in eine gemeinnützige AG vor einigen Jahren, sei dies nun der konsequente, logische, nächste Schritt, hiess es.
Angst vor Demokratie-Verlust
Lediglich sieben Kantonsräte wollten das Heft nicht aus der Hand geben. Anna Rüefli (SP) warnte vergeblich: «Mit der Übertragung der Immobilien verlieren der Kantonsrat und die Solothurner Stimmbevölkerung die letzte Mitsprachemöglichkeit in der kantonalen Spitalpolitik.»
Und Rolf Sommer (SVP) sprach der Führung der Spitäler AG sein Misstrauen aus: «Die können dann machen, was sie wollen».
Martin Häusermann, CEO der Solothurner Spitäler AG, zeigt auf Anfrage von Radio SRF wenig Verständnis für die Kritik. Und er verspricht: «Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir haben, wenn wir die Spitäler übertragen erhalten. Wir werden zu diesen Spitälern Sorge tragen.»
Kanton bleibt Land-Besitzer
Dass die Krankenhäuser an die Spitäler AG gehen sollen, hat die Politik im Grundsatz schon vor Jahren beschlossen. Am Mittwoch im Parlament ging es noch um die Modalitäten. Zum Beispiel, dass das Land im Baurecht übergeben wird. Das heisst: Die Spitäler AG wird zwar Eigentümerin der Bauten, der Boden gehört aber weiterhin dem Kanton.
Finanziell gesehen hat die Übertragung der Spitalimmobilien keine Konsequenzen, da die Spitäler AG zu 100 Prozent dem Kanton gehört. Die Erfolgsrechnung des Kantons wird zwar belastet, die Investitionsrechnung dafür in gleicher Höhe entlastet.
Für die Patienten soll nichts ändern, versichert die Regierung. Auch künftig «bleibt der Kanton für die Sicherstellung einer qualitativ guten, bedarfsgerechten und wirtschaftlich tragbaren Spitalversorgung der Kantonseinwohner verantwortlich».