340 Stiftungen gibt es im Kanton Solothurn. Zusammen verwalten sie ein Vermögen von knapp 10 Milliarden Franken. Es sind Vorsorgestiftungen wie beispielsweise Pensionskassen, aber auch eine Stiftung zum Erhalt der Kapelle Lohn oder eine Stiftung, die sich um die Geschichte des Segelfliegens kümmert.
Wer diese Stiftungen beaufsichtigen soll, ist seit Jahren umstritten. Klar ist: Es soll eine von der Kantonsverwaltung unabhängige und professionelle Stelle sein. Und klar ist auch: Es soll eine Lösung mit anderen Kantonen gefunden werden. Die Solothurner Stiftungsaufsicht ist zu klein, um selbstständig zu bleiben.
Jahrelanges Seilziehen
Trotz jahrelangem Hin-und-Her konnten sich die Solothurner Regierung und das Parlament bislang nicht auf eine neue Stiftungsaufsicht einigen. So wurde beispielsweise der Vorschlag der Regierung, die Aufsicht über alle Solothurner Stiftungen dem Kanton Aargau zu übertragen, abgelehnt.
Auf Drängen des Parlaments hat die Regierung im Frühling 2016 eine neue Variante präsentiert. Demnach soll nur noch die Aufsicht über die Vorsorgestiftungen dem Aargau übertragen werden, für die klassischen Stiftungen soll weiterhin eine eigene Aufsicht zuständig sein. Doch auch diese Variante ist noch nicht unter Dach und Fach.
Solothurn mit Vertretung in Aargauer Stiftungsaufsicht
Die Solothurner Finanzkommission zeigte sich mit der neuen Variante zwar grundsätzlich einverstanden. Sie verlangte aber, dass der Kanton Solothurn im Verwaltungsrat der Aargauer Stiftungsaufsicht vertreten ist.
Im Sommer 2016 hat deshalb die Solothurner Regierung erneut bei der Aargauer Regierung angeklopft. Und wie nun zu erfahren ist, hat die Aargauer Regierung der gewünschten Vertretung im Verwaltungsrat grundsätzlich zugestimmt.
Die Zeit reicht nicht
Nach dem jahrelangen Seilziehen scheint sich nun also doch noch eine Lösung für die Stiftungsaufsicht abzuzeichnen, die das Solothurner Parlament gutheissen könnte. Allerdings kommt die Lösung später, als es das Gesetz erlaubt.
Ende 2016 läuft nämlich das Gesetz, das die bestehende Stiftungsaufsicht regelt, ab. Und dass bis Ende 2016 ein neuer Staatsvertrag mit dem Aargau ausgebarbeitet und von beiden Parlamenten abgesegnet werden kann, ist laut der Solothurner Regierung nicht realistisch. Dafür reiche die Zeit nicht, heisst es.
Notlösung: Altes Gesetz gilt länger
Am Dienstag hat die Regierung deshalb eine Notlösung beschlossen: Um Zeit zu gewinnen, bis das Parlament der neuen Stiftungsaufsicht zustimmt, will sie das bestehende Gesetz um ein Jahr verlängern. Das Parlament selber muss der Notlösung allerdings auch noch zustimmen. Mit Vorteil natürlich vor Ende 2016 ...
Umstritten bleibt derweil, welche finanziellen Folgen die neue Stiftungsaufsicht für den Kanton Solothurn hat. Würde die Stiftungsaufsicht komplett dem Kanton Aargau übertragen, könnte der Kanton Solothurn laut Regierung jährlich 300'000 Franken sparen.
Die geteilte Lösung, dass also der Aargau nur die Aufsicht über die Vorsorgestiftungen übernimmt, könnte den Kanton Solothurn hingegen am Ende gar teurer kommen als das heutige System. Ob das Parlament dieser Lösung 2017 wirklich zustimmt?