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Aargau Solothurn «Disco-Mörder» von Grenchen zieht das Urteil weiter

Der 23-jährige Mann, der Anfang Dezember in Solothurn wegen vorsätzlicher Tötung eines Disco-Türstehers, verurteilt worden war, will das Urteil ans Solothurner Obergericht weiterziehen. Das Amtsgericht sieht für ihn eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und drei Monaten vor.

Eine Sprecherin des Amtsgerichts Solothurn-Lebern bestätigte am Montag gegenüber der Agentur SDA eine entsprechende Meldung der Zeitung «Blick». Der Verteidiger habe eine so genannte Berufungsanmeldung eingereicht und eine schriftliche Begründung des Urteils verlangt.

Lange Freiheitsstrafe plus Verwahrung in erster Instanz

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Die Solothurner Staatsanwaltschaft hatte keinen Grund, das Urteil anzufechten. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren gefordert und die Anordnung einer Verwahrung. Mit dem Strafmass von 16 Jahren und drei Monaten ging das Amtsgericht sogar noch leicht über diesen Antrag hinaus. Zudem sprach das Gericht auch die verlangte Verwahrung aus.

 

Der Mann war vom Amtsgericht Solothurn-Lebern schuldig befunden worden, in der Nacht auf den 3. April 2011 um 3 Uhr morgens bei der «Luxory»-Disco in Grenchen siebenmal auf einen deutschen Türsteher eingestochen zu haben. Der 22-jährige erlitt Stichwunden an Bauch, Brustkorb und Lende. Er verstarb durch inneres Verbluten.

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