Der beschuldigte Lehrer schilderte vor Gericht dramatische Szenen von seinen Erinnerungen an den Unfall. Er habe am Ufer gestanden und seine Schüler beim Schwimmen beaufsichtig. Der verstorbene 14-Jährige sei plötzlich auf dem Rücken liegend aufgetaucht und dann im Fluss davon getrieben.
Er selber sei daraufhin sofort ins Wasser gesprungen um den Schüler zu retten, konnte ihn allerdings nicht mehr erreichen. Der Schüler sei quais vor seinen Augen untergegangen, wie der Beschuldigte vor Gericht ausführte.
Staatsanwaltschaft wirft ihm Fahrlässigkeit vor
Vor Gericht wirkte der Angeklagte zwar relativ gelassen, er betonte aber auch mehrfach, wie sehr auch er unter dem Unfall gelitten habe und immer noch leide. So habe er längere Zeit nicht mehr unterrichtet und sei auch in psychologischer Behandlung gewesen.
Die Staatsanwaltschaft führte vor Gericht aus, der Lehrer habe die Richtlinien der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft nicht eingehalten. So seien zwölf Schüler gleichzeitig am Baden gewesen, eine Einzelperson könne aber laut den Richtlinien höchstens acht Kinder beaufsichtigen. Ausserdem habe der Lehrer die Strömung in der Reuss unterschätzt.
Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und beantragt eine bedingte Geldstrafe von 36'000 Franken (240 Tagessätze à 150.- Franken). Zudem solle der Beschuldigte eine Busse von 3000 Franken zahlen. Der Anwalt des Lehrers dagegen fordert einen Freispruch. Das Urteil soll am Donnerstagabend erfolgen.