Die Anklage wird von einem ausserordentlichen Staatsanwalt erhoben.
Der polizeiliche Einsatz geschah am Abend des 25. Mai 2009. Ein Mann hatte sich mit seiner Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Wohlen gestritten. Die Frau alarmierte die Polizei und konnte sich mit ihrem Kleinkind in Sicherheit bringen.
Beim anschliessenden Besuch der Regionalpolizei öffnete der Ehemann die Wohnungstür mit einem Messer in der Hand.
Er zog sich wieder in die Wohnung zurück.
Sondereinheit der Polizei im Einsatz
Rasch wurde Verstärkung durch die Kantonspolizei und deren Sondereinheit «Argus» gerufen. Der alkoholisierte Mann hatte sich zwischenzeitlich selbst mit einem Messer verletzt und mit Selbstmord gedroht.
Kurz nach dem Aufbrechen der Türe feuerte ein Mitglied der Sondereinheit aus kurzer Distanz zwei Kugeln auf den Mann ab und ein weiteres Mitglied setzte den Taser ein.
Mann schwer verletzt
Der angeschossene Mann ging schwer verletzt zu Boden. Er musste längere Zeit in Spitalpflege verbringen. Er verstarb im vergangenen April, wie aus der Mitteilung des ausserordentlichen Staatsanwalts hervorgeht. Das Ableben des Mannes stehe in keinem Zusammenhang mit den 2009 erlittenen Schussverletzungen.