Beispiel Herznach: In der Fricktaler Gemeinde traten zum ersten Wahlgang am Sonntag zwei bisherige Gemeinderäte an. Sie wurden mit Bravour gewählt. Doch drei Sitze bleiben auch nach dem Wahltag unbesetzt. Beispiel Unterkulm im Wynental: Auch hier fehlen noch zwei Kandidaturen für die Regierung des Bezirkshauptortes. Beispiel Beinwil am See: Hier fehlt eine Kandidatur - und auch das Amt des Gemeindeammanns wollte bisher niemand.
15 Tage Frist zur Nominierung von weiteren Kandidaten
Nun haben die Gemeinden eine zweite Chance. Bis zum zweiten Wahlgang haben sie 10 Tage Zeit (Anmeldefrist), um neue Kandidaten zu finden. Dann folgt eine Nachmeldefrist von 5 Tagen. In drei Wochen spätestens müssen also ausreichend Kandidaturen vorhanden sein, damit die Dorf-Regierungen ab 1.1.2014 komplett sind.
Wenn dies nicht gelingt, dann kommt der Kanton ins Spiel. «Wenn die Gemeinden bis in drei Wochen keine Kandidaturen haben, dann werden wir mit ihnen das Gespräch suchen. Dann müssen wir mit solchen Gemeinden individuelle Lösungen suchen», erklärt Martin Süess von der Gemeindeabteilung gegenüber Radio SRF.
Diese Lösungen können ganz unterschiedlich aussehen: Entweder der Gemeinderat arbeitet vorübergehend mit weniger Leuten, oder aber man kann bisherige Gemeinderäte vielleicht noch zum Weitermachen bewegen.
Kantonaler Sachwalter nur «ultima ratio»
Als «ultima ratio» hat der Kanton auch die Möglichkeit, einen Sachwalter einzusetzen. Allerdings ist das in den vergangenen Jahren nur selten passiert, wie Martin Süess betont. «Offenbar gelingt es mit mehr oder weniger Überredungskünsten meistens, doch noch ausreichend Leute zu finden», sagt Martin Süess. Er beobachtet denn auch keinen generellen Trend, dass die Gemeinden immer mehr Schwierigkeiten hätten, die Behörden zu besetzen.
Trotzdem: In den betroffenen Gemeinden braucht es jetzt einen grossen Effort, damit die Behörden ab 2014 funktionieren. Und vor allem braucht es freiwillige Bürgerinnen und Bürger, die doch noch ein Amt übernehmen wollen.