Ja, sie werde dabei bleiben und die Namen der systematischen Steuersünder am Abend an der Gemeindeversammlung verlesen, sagt Gemeindepräsidentin Johanna Bartholdi am Montagnachmittag dem Regionaljournal.
Die Gemeindepräsidentin ist überzeugt, dass dies nicht nur richtig, sondern auch rechtens ist. Zum einen sei in diesem Fall das öffentliche Interesse höher zu gewichtigen als die Persönlichkeitsrechte von Einzelnen. Zum anderen dürften sowieso alle Egerkinger Einsicht in die Buchhaltung der Gemeinde nehmen. «Wir machen nichts anderes, als jeder Stimmberechtigte vorgängig hätte tun können».
35 Steuersünder haben in den letzten Wochen eingelenkt
Maximal acht Steuerstünder werden am Montagabend bekannt gegeben. Es sind solche, die seit mindestens vier Jahren keine Steuern mehr gezahlt haben, obwohl sie könnten. Sozialhilfebezüger und andere, welche die Steuern gar nicht zahlen können, werden nicht an den Pranger gestellt. Die geschuldeten Beträge werden nicht genannt.
Ob der Steuer-Pranger wirklich rechtens ist, darüber lässt sich streiten. Die kantonale Datenschutzbeauftragte ist nicht dieser Meinung und hat deshalb bereits das Verwaltungsgericht eingeschaltet. Das Gericht muss nun entscheiden, ob Gemeinden Steuersünder an der Gemeindeversammlung bekannt geben dürfen oder nicht.
Verwaltungsgericht ist bereits eingeschaltet
Das hängige Gerichtsverfahren hat auf den Fall Egerkingen «aufschiebende Wirkung», wie Juristen sagen. Für die kantonale Datenschutzbeauftragte Judith Petermann Büttler ist deshalb klar: Solange das Gericht nicht entschieden hat, darf Egerkingen keine Namen von Steuersündern nennen. Tut es die Gemeindepräsidentin am Montagabend trotzdem, riskiert sie ein Strafverfahren.
Johanna Bartholdi ist sich dessen bewusst. Angesichts von 2 Millionen Franken Steuern, auf welche die Gemeinde nach wie vor wartet, lässt sich die unerschrockene Gemeindepräsidentin aber auch davon nicht beeindrucken. Sie hatte bereits früher klar gemacht, dass sie sogar ins Gefängnis gehen würde.