An der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2013 gab Gemeindepräsidentin Johanna Bartholdi (FDP) die Namen von sechs Personen bekannt, welche ihre Steuern seit längerer Zeit nicht bezahlt hatten. In der Folge gingen gegen sie und weitere Mitglieder des Gemeinderates mehrere Anzeigen ein wegen Amtsgeheimnisverletzung sowie wegen Nötigung.
![Gemeindepräsidentin Bartholdi verliest an der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2013 die Namen von sechs Steuerschuldnern.](https://www.srf.ch/static/cms/images/960w/faa1e7.jpg)
Nun sind die Verfahren abgeschlossen, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn am Montag mitteilt. Sowohl die Gemeindepräsidentin als auch drei weitere Gemeinderatsmitglieder, welche der Veröffentlichung zugestimmt hatten, werden per Strafbefehl wegen Amtsgeheimnisverletzung zu bedingten Geldstrafen verurteilt.
Die drei übrigen Mitglieder des Gemeinderats haben sich nicht strafbar gemacht, da sie sich an der Gemeinderatssitzung gegen die Veröffentlichung ausgesprochen hatten.
Persönlichkeitsrechte verletzt
Die Bekanntgabe der Namen von Steuerschuldner verstosse gegen deren Persönlichkeitsrechte sowie gegen Datenschutzbestimmungen, heisst es in der Begründung. Für die Gemeinderäte beträgt die Höhe der bedingten Geldstrafe 90 Tagessätze, für die Gemeindepräsidentin 150 Tagessätze.
Das seien in ihrem Fall fast 30‘000 Franken, sagt Gemeindepräsidentin Johanna Bartholdi dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF. Sie sei froh, sei die Strafe nur bedingt auf zwei Jahre ausgesprochen worden. Hätte sie das Geld zahlen müssen, hätte sie Probleme mit ihrem Mann bekommen, lacht sie.
Bartholdi: «Steuerpranger war richtig»
Bartholdi spricht von einem «relativ harten Urteil». Die Gemeindepräsidentin kritisiert, die Staatsanwaltschaft habe die Beweggründe, die zum Steuerpranger geführt hätten, zu wenig berücksichtigt. Bereits vor einem Jahr hatte Bartholdi den Pranger mit dem öffentlichen Interesse gerechtfertigt. Es sei darum gegangen, einen Missstand aufzudecken. Die Schuldner würden «mit ihrem Verhalten, das in stossender Weise dem Gerechtigkeitsgedanken zuwiderläuft, das gesamte Gemeinwesen unterhöhlen».
Was die direkte Wirkung des Steuerprangers angeht, zieht Bartholdi genau ein Jahr nach der umstrittenen Gemeindeversammlung eine geteilte Bilanz: «Gemäss unserer Buchhaltung hat sich geändert, dass die Vorbezugs-Rechnungen schneller bezahlt werden», sagt Bartholdi dem Regionaljournal. «Aber die Resistenten sind nach wie vor resistent».
Veröffentlichung angedroht
Auch wegen mehrfacher Nötigung hat die Solothurner Staatsanwaltschaft ermittelt. Dieses Verfahren hat sie allerdings nun eingestellt. Es ging darum, dass der Gemeinderat vor der Gemeindeversammlung 68 Steuerschuldner angeschrieben hatte. Ihnen wurde gedroht, ihre Namen würden veröffentlicht, sollten sie nicht auf den Brief antworten. Die Staatsanwaltschaft konnte diesbezüglich den Beschuldigten keine Nötigungsabsicht nachweisen.
Gar nicht erst weiterverfolgt hat die Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen Gemeindepräsidentin Johanna Bartholdi wegen Amtsmissbrauch und Erpressung. Dafür war das Verschulden der Gemeindepräsidentin zu gering.
Untersuchung gegen Wolfwiler Gemeinderat eingestellt
Auch die Solothurner Gemeinde Wolfwil hatte im Februar 2013 Steuerschuldnern angedroht, ihre Namen publik zu machen. Die Gemeinderatsmitglieder hatten dann jedoch entschieden, auf die Veröffentlichung zu verzichten.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn hatte auch in diesem Fall eine Strafuntersuchung wegen mehrfacher Nötigung und Versuchs dazu gegen den Gemeindepräsidenten und die Gemeinderatsmitglieder eröffnet. Das Verfahren wurde inzwischen eingestellt, wie am Montag ebenfalls mitgeteilt wurde.
Das Vorgehen sei zwar rechtswidrig gewesen, doch könne den Gemeinderatsmitgliedern keine Nötigungsabsicht nachgewiesen werden, begründete die Staatsanwaltschaft den Entscheid.