Es ist die Konsequenz eines Bundesgerichtsurteils: Einbürgerungen dürfen nur mit einer klaren Begründung abgelehnt werden. Damit war klar: Die Ablehnung von Einbürgerungen aus rein politischen Motiven an Gemeindeversammlungen werden künftig von den Behörden nicht mehr akzeptiert. Einbürgerungswillige können Beschwerden machen gegen solche Entscheide und erhalten vor Gericht Recht.
Nun reagieren viele Gemeinden auf diese Tatsache: Das Traktandum «Einbürgerungen» entfällt künftig an Gemeindeversammlungen. Die Einbürgerungen werden zu einem «Behörden-Akt». Allerdings bedingt diese Umstellung eine Änderung der Gemeindeordnung, und darüber muss das Stimmvolk entscheiden.
Entscheid in vielen Gemeinden
Am Abstimmungssonntag vom 8. März wurde dieser Entscheid in vielen Aargauer Gemeinden gefällt. In Reinach im Oberwynental zum Beispiel fiel der Entscheid deutlich mit 842 zu 445 Stimmen.
In Unterkulm im mittleren Wynental fiel der Entscheid mit 421 Ja gegen 189 Nein, im Nachbardorf Oberkulm mit 356 Ja zu 189 Nein.
Auch in Unterentfelden entscheidet künftig der Gemeinderat über Einbürgerungen. Hier wurde die Vorlage mit 764 zu 253 Stimmen ebenfalls deutlich genehmigt. In Hunzenschwil fiel der Entscheid mit 430 zu 238 Stimmen. Rothrist genehmigt die Änderung mit 1126 gegen 291 Stimmen. Othmarsingen revidiert die Gemeindeordnung mit 393 Ja gegen 168 Nein.
In Niederrohrdorf gibt es 719 Ja zu 247 Nein, in Herznach 290 Ja zu 143 Nein. Rheinfelden stimmt der neuen Vorgehensweise mit 1874 zu 571 Stimmen ebenfalls sehr deutlich zu.