Zur Klärung der Verantwortlichkeiten war ein Expertengutachten erstellt worden. Nun einigten sich der Kanton und die Ingenieurgemeinschaft in einem Schlichtungsverfahren auf eine Vergleichssumme von 1,5 Millionen Franken, wie die Solothurner Regierung am Dienstag bekannt gab. Davon entfallen rund 1,1 Millionen Franken auf Schäden, die beim Bau der Kanalisationsleitungen aufgetreten sind.
Streitigkeiten weitgehend abgeschlossen
Während des Baus der rund 100 Millionen Franken teuren und 2008 eingeweihten Westtangente Solothurn war es auch bei anderen Teilprojekten zu Problemen und Mängeln gekommen. Im März 2013 hatte sich der Kanton bereits mit einer mit dem Brückenbau beauftragten Bauunternehmung geeinigt.
Mit diesem zweiten Verfahren sind die mit dem Bau der Westtangente verbundenen Streitigkeiten in Höhe von total 21 Millionen Franken weitgehend abgeschlossen. (sda/matb)