Es gebe rund 800 Einsprachen von Einzelpersonen, sagt Heini Glauser, Mitinitiant der Mahnwache vor dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), am Montag auf Anfrage.
Rund 500 dieser vorformulierten Einsprachen übergab die Umweltorganisation Greenpeace am Montag dem Bezirksgericht Brugg, wie Mediensprecher Florian Kasser sagt. Greenpeace hatte zu den Eingaben aufgerufen.
Das richterliche Verbot gilt gemäss Zivilprozessordnung nicht für Personen, die Einsprache gegen das Verbot erhoben. Die Einsprachefrist lief am Montag ab.
Immobilienbesitzerin strengte Verbotstafel an
Die Verbotstafel befindet sich vor dem Gebäude, in dem das ENSI seinen Sitz hat. Auf der Tafel steht, dass allen Unberechtigten jede Aktivität auf dem Grundstück verboten sei, «die über das schlichte Überfahren mit dem Fahrrad, das schlichte Darübergehen oder das Darübertragen hinausgeht».
Insbesondere sei das längere Verweilen auf dem Grundstück verboten. Widerhandlungen würden auf Antrag mit einer Busse von bis zu 2000 Franken bestraft.
Die Eigentümerin des Gebäudes beim Bahnhof, die Brugg Immobilien AG, hatte das richterliche Verbot angestrengt. Sie stört sich an den Mahnwachen vor dem Gebäude, in dem sich auch eine Berufsschule befindet. Das Ensi ist Mieterin.
Das Verbot richte sich «offensichtlich in erster Linie gegen die Mahnwachen», heisst es in den Einsprachen. Die Mahnwache finde gemäss Gestaltungsplan aber im öffentlichen Fussgängerbereich statt.
Bislang 700 Mahnwachen abgehalten
Seit der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima im Jahr 2011 halten mehrere Personen jeweils von Montag bis Donnerstag eine einstündige Mahnwache vor dem Ensi ab.
Es fanden bislang mehr als 700 Mahnwachen statt. Die Teilnehmer fordern insbesondere die Abschaltung der beiden alten Atomreaktoren in Beznau.
Auch Einsprache gegen Verfügung der Regionalpolizei
Beim Stadtrat von Brugg liegt seit Ende Dezember bereits eine Einsprache gegen eine Verfügung der Regionalpolizei Brugg. Diese hatte das Gesuch der Gruppe, gestützt auf ein regionales Reglement, abgelehnt.
Die Mahnwache-Teilnehmer halten in ihrer Einsprache fest, die Verfügung verletzte unter anderem das Grundrecht der Informations- und Meinungsfreiheit sowie das Willkürverbot. Bei einem ablehnenden Entscheid des Stadtrates will die Gruppe gemäss Glauser das Verfahren an die nächsthöhere Instanz weiterziehen.