Seit 1996 wird in Brugg darüber gestritten, ob die 10 Parzellen am Bruggerberg in die Bauzone oder in eine Naturschutzzone eingeteilt werden sollen. Die Frage beschäftigte nicht nur Brugg, sondern auch den Kanton, Gerichte und natürlich die Eigentümer des Landes.
Nun hat der Einwohnerrat entschieden: Die rund 120 Aren Land sollen in die Naturschutzzone fallen. Dagegen haben sich die Eigentümer lange gewehrt. Sie dürfen auf dem betroffenen Land nun nicht mehr bauen - dafür müssen sie verschiedene Auflagen zur Pflege des Landes einhalten.
Beschwerde möglich
Ganz vom Tisch ist der Streit am Bruggerberg noch nicht. Die Eigentümer könnten noch einmal eine Beschwerde einlegen gegen den Entscheid des Einwohnerrates. (porr)